Geschrieben von lisi3 am 22.06.2017, 20:17 Uhr |
bin leider kein gewerkschaftsmitglied ...
Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt 1% des Bruttolohnes. Du bekommst unter anderem kostenlose Rechtsberatung, wenn eine Gerichtsverhandlung unumgänglich ist, sogar Rechtsschutz. Im Streikfall erhält man natürlich Streikgeld. Bei Verdi wird eine Erstberatung bei Mietangelegenheiten bezahlt.
Um die richtige Gewerkschaft zu finden, würde ich notfalls beim DGB nachfragen. Verdi z.B. ist aber für sehr viele Berufsgruppen zuständig Pflege, Einzelhandel, Erzieher, Friseure,...
Wenn du für Nachtarbeit Freizeitausgleich bekommen würdest, müsstest du für jede gearbeitete Stunde eine Viertelstunde zusätzlich frei nehmen dürfen. So verstehe ich es zumindest.
- gesetzl. Vorschriften Feiert.-, Sonntags-, Nachtzuschlag, Urlaub usw. Teilzeit - sechsfachmama 22.06.17, 14:55
- Re: gesetzl. Vorschriften Feiert.-, Sonntags-, Nachtzuschlag, Urlaub usw. Teilzeit - lisi3 22.06.17, 18:06
- bin leider kein gewerkschaftsmitglied ... - sechsfachmama 22.06.17, 18:54
- Re: bin leider kein gewerkschaftsmitglied ... - lisi3 22.06.17, 20:17
- Re: bin leider kein gewerkschaftsmitglied ... - sechsfachmama 22.06.17, 20:46
- Re: bin leider kein gewerkschaftsmitglied ... - lisi3 22.06.17, 20:17
- bin leider kein gewerkschaftsmitglied ... - sechsfachmama 22.06.17, 18:54
- Re: gesetzl. Vorschriften Feiert.-, Sonntags-, Nachtzuschlag, Urlaub usw. Teilzeit - lisi3 22.06.17, 18:06
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