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von FrauKrause  am 23.06.2012, 11:16 Uhr

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Rechtslage anders...

jeder, der eine öffentliche Veranstaltung besucht, gibt damit automatisch seine Zustimmung der Veröffentlichtung eventueller Fotos oder Filmaufnahmen.

Im vorliegenden Fall jedoch handelt es sich um private Aufnahmen. Ich finde es gut, dass die Schule darauf achtet und somit die Schüler und Eltern für das Thema sensibilisiert.

VG ib

 
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