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von FrauKrause  am 28.02.2012, 17:32 Uhr

Bei Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit

darf man lügen. Allerdings, wenn es dann später herauskommt und der AG einer Kleinfirma fühlt sich "betrogen", läßt er sich einen hübschen (anderen) Grund einfallen und kündigt.

In einer Firma mit Kündigungsschutz wäre das etwas anderes. Aber auch bei großen Firmen gibt es viele Hebel, einen nicht genehmen AN herauszumobben...

Die Welt ist schlecht..

LG fk

 
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