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Geschrieben von daide am 31.05.2022, 17:49 Uhr

Begriffsklärung:

Also, ich (45) probier‘s mal:

Ein Volkslied wäre für mich sowas wie „Kein schöner Land in dieser Zeit“ oder „Vor meinem Vaterhaus steht eine Linde“.

Als ganz „klassische“Volksmusik würde ich den Zitherspieler, die Alphornbläserin oder ein bayerisches Gstanzl bezeichnen. Oder auch einen Shanty-Chor. Halt was Traditionelles.

Auf gar keinen Fall sollte man das mit volksTÜMLICHER Musik verwechseln, also solchen Liedern wie sie damals Marianne & Michael, das Naabtal-Duo oder die Kastelruther Spatzen dargeboten haben (nein, ich bin nicht drin in der Szene). Heino hat sich m.E. zwischen Volksliedern und Volksmusik bewegt, aber ich mag den nicht und hab mich daher nie besonders mit dem Repertoire beschäftigt.

Im Programm bedeutet „Dt..Volksmusik“ heutzutage oft volkstümlicher Schlager, also überwiegend Heile-Welt-Musik in Dirndl & Lederhose.

LG daide

 
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