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von DecafLofat  am 14.10.2022, 18:28 Uhr

BW-Offizierin erhält Verweis wg. Tinderprofil u. zieht vors BVerfG

Ach.... Erzähl '! Hört sich an, als hättest du Insider Infos?
"Tinder ist kein offen einsehbares Portal. Irgendjemand muss ihr Profil also an die Bundeswehr weitergeleitet haben. Das sei ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht nach Paragraf 12 Soldatengesetz. Der mahnt zur "gegenseitigen Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen"." (Süddeutsche Zeitung)
Kameradenschweine nennt man sowas doch, oder?!

 
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