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Geschrieben von Minimäuschen am 14.10.2022, 14:23 Uhr

BW-Offizierin erhält Verweis wg. Tinderprofil u. zieht vors BVerfG

Ich musste mich gerade erst einmal schlau machen, was unter einem Verweis bei der BW zu verstehen ist. Wikipedia schreibt dazu:

'Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:
"Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt"'

Im Grunde ist das nur eine Verwarnung und da finde ich den Aufstand, der deswegen betrieben wird, lächerlich. Klar hat sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich in aller Öffentlichkeit über ihr Sexleben auslassen muss. Jeder Angestellte in einer halbwegs gehobenen Position muss doch schauen, was er mit seiner Person repräsentiert. Mir würde im Traum nicht einfallen, diverse Sexualpartner auf einem öffentlich zugänglichen Social Media Account zu präsentieren (und das, obwohl das nur Männer wären). Auch die Bilder vom letzten Saufgelage haben dort nichts zu suchen.

Das sich transsexuelle Personen plötzlich an keine gesellschaftlichen Regeln mehr halten müssen, nur weil dann wieder irgendwer "Transphobie" schreit, halte ich nicht für gerechtfertigt. Davon abgesehen würde es Unternehmen, die auf ihr Image achten müssen, auch davon abhalten transsexuelle Personen einzustellen. Das führt nicht gerade zu weniger Diskriminierung.

 
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