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Geschrieben von Berlin! am 29.07.2021, 15:37 Uhr

Auszahlung Urlaub und Überstunden

Das kann man ohne Kenntnis von Vertrag, Verdienst und ext TV nicht sagen.

Aber ein anderer Gedanke (ohne, dass ich genau geprüft habe):
Du wurdest ja ordentlich nach Ende der Probezeit gekündigt, oder?
Das geht aber eigentlich nicht ohne Weiteres, wenn Du wegen der Schwerbehinderung einen speziellen Kündigungsschutz genießt und zB behördliche Zustimmung erforderlich ist.
Es kann (KANN!) sein, dass Du gar nicht wirksam gekündigt wurdest und der Vertrag fortbesteht.

lass das mal überprüfen!

 
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