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Geschrieben von shinead am 04.08.2014, 18:47 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind

Und da war der Text weg, also noch mal:

Beim Mitessen sehe ich (neben den Gastgebern) auch das Kind in der Pflicht. Junior ruft mit seinen 7 schon an, wenn er bei Freunden mitessen möchte. Mein Kind kann ich erziehen. Die Eltern seiner Freunde nicht. Da gibt es nämlich tatsächlich nur einen Vater der an solche Anrufe denkt.

Ich hätte bei weitem nicht mit einem Preis von 600 Euro gerechnet. Wenn ich ein fremdes Kind mitnehme, dann gehe ich davon aus, dass es Taschengeld mit bekommt. Über Essensgeld würde ich mich freuen wenn angeboten und Spritgeld würde ich selbst angeboten ablehnen. Der Gast soll schließlich nicht meinen Urlaub finanzieren!

Ich drücke die Daumen, dass H schnell die sachlichen Gründe für die Ablehnung versteht (schon die 600 Euro sind m.E. Argument genug!)

 
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