Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.08.2014, 16:55 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Das kann so oder so sein.
Eine Mutter im Bekanntenkreis hatte ihren Sohn eine Weile in eine betreute Wohngruppe gegeben, hatte aber ASR und ABR niemals abgegeben. Es war ihre Entscheidung - und als sie es für angebracht hielt, das Kind wieder nach Hause zu holen, ging das auch ohne Zustimmung der Heimleitung oder des Jugendamtes.
In anderen Fällen liegt das ABR/SR aber dann beim Jugendamt.
Insofern: Im Heim nachfragen, die werden es wissen. Alles andere ist Spekulation.
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind - Goldbear 03.08.14, 13:21
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