Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Kismet81 am 07.01.2006, 23:50 Uhr

Alsooo

Hallo,

in der Regel ist es so das solche Fälle eingestellt werden. Sprich Ebaybetrug oder andere "kleinere" Betrugsfälle sei es mit EC-Card oder sonstwie. Wenn sich die Gerichte mit jedem solcher Delikte beschäftigen müssten hätten sie wirklich meehr als genug zu tun.

Der erste weg ist immer der der Kripo, die hört sich beide SEiten an und dann entscheidet der Staatsanwalt ob das Verfahren z.b. wegen gerinfügigkeit eingestellt wird. Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit sich mit der Gegenseite zu einigen z.b. Ratenzahlung etc.

GGf. kann der Staatsanwalt auch ohne Gericht und mit Einverständnis beider Parteien eine Geld- bzw. Ordnunggsstrafe verhängen. Gerichtsprozesse im klassischen Sinne gibt es da sowieso nicht, wenn überhuapt ein Richter die Akte zu Gesicht bekommt dann entscheidet der in alleine in seinem Büro..also nix Prozess oder sonstwas.

Beschlagnahmte Waren die nachweislich dir gehörn müssen wiedre ausgehändigt werden, muss aber deinerseits einwandfrei belegt werden können.

Liebe Grüße

Kismet

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.