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Geschrieben von brockdorf am 07.01.2006, 19:46 Uhr

kleinigkeiten???

???wo ziehst du denn deine persönliche grenze???erst beimord oder schon bei körperverletzung?
ein kleiner ebay-betrug kann ein armes schwein ganz schön ins rudern bringen; schwarzfahren-also ohne führerschein bedeutet auch fahren ohne versicherungsschutz etc-dann stell dir mal vor du fährst nen familienvater über den haufen-wer kommt denn jetzt für die folgekosten auf???
tausend beispiele-aber sorry ich habe kaum verständnis für sowas!
wenn jmd essen klaut aus hunger das kann ich verstehen, aber das war es dann auch fast.

zum thema: der staatsanwalt kann mit zustimmung der gegenseite auch bußgelder und geldstrafen festlegen...wenn keine einigkeit besteht, dann das gericht!

 
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