Geschrieben von @Yvi@ am 17.01.2012, 16:14 Uhr |
400€ Job vs. 1€ Job
ich versuch es mal zu erklären und ihr sagt mir/ ratet mal was das Jobcenter dazu gesagt hat
- Mama allein erziehend mit 4 Kindern, jüngsten sind 7 und 8 Jahre,
beide kein Hortplatz
1. Angebot: Mama hat sich 400€ selber gesucht, AV ab 1.02.12, Arbeitszeit vormittags, 15 Std. die Woche
Kinder sind in der Zeit in der Schule und sie verringert dadurch ihre Bedürftigkeit, Ausgaben null, da Arbeitstelle 10 min entfernt.
2. Angebot: Jobcenter hat ab Donnerstag einen 1€ Job, Zeit von 9-16Uhr, Anfahrt 45min, Rückfahrt ebenfalls 45min.( sprich 8 1/2 Std, unterwegs), Kinderbetreuung nicht abgedeckt, sie hat ja einen Tag Zeit um das zu Organisieren, wenn kein Hortplatz in der Nähe, gibt es ja Ausweichplätze( ja sicher, eine 7jährige läuft oder fährt dann alleine zum Hort) wenn nötig können auch die älteren Geschwister aufpassen
Essen in der Schule/ Hort und Fahrtkosten werden nicht übernommen, da man ja den 1€ bekommt, sprich Mehraufwandsentschädigung( Mehraufwand doch nur für den 1€ Jobber), Führungszeugnis wird verlangt, was aus eigener Tasche bezahlt werden muss
Argumente gegen den 1€, von der Mutter vorgebracht, fehlende Betreuung, 8 1/2 Std. schon fast Vollzeitjob, laut EV muss Mama sich weiterhin Bewerben, schriftl./ pers. etc... aber bei der Stundenzahl, ist das kaum noch möglich
Vermittelrin egal
3 Bewerbungen auf eine Stelle, was Mama erst später erfahren hat
So *grübel, was vergessen??!! Denke nicht, also was denkt ihr?
Re: 400€ Job vs. 1€ Job
Antwort von taram am 17.01.2012, 16:43 Uhr
Laut Gesetz geht ein 400 Euro Job vor einem 1 Euro Job - ich kenne diese auch nur mit 6 Stunden täglich.
Trotzdem muss die Mutter ein Lösung wegen der Kinderbetreuung finden, denn sie muss sich ja auf eine Vollzeitstelle bewerben, damit sie aus dem Leistungsbezug fällt. Sollte sie ein Hortplatz erhalten und sie bezieht weiterhin Hartz4, kann sie Essengeld und für den Hortplatz kann man sich ans Jugendamt wenden.
re
Antwort von Dreierbande am 17.01.2012, 17:00 Uhr
was wäre das denn für ein EEJ?
Re: re
Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:24 Uhr
Der 1€ Job, ist nichts was auf ihren erlernten Beruf aufbaut oder hinarbeitet.
Betreuung ist klar.
Essengeld würde über die Teilhabe gehen, wenn die nicht schon für die Sportvereine der Kinder drauf gehen würde, klar
Hab ich erwähnt das es 3 Bewerber auf 1 Stelle gab.
Re: re
Antwort von taram am 17.01.2012, 17:46 Uhr
Essengeld und Sportverein werden getrennt gezahlt - man kann beides beantragen - habe im Moment keine Lust zu googlen, ich kenne 1 Euro Jobs nur mit 6 Stunden
Re: re
Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:54 Uhr
aber wenn die nur 10€ zahlen und das für den Sportverein drauf geht, darf sie dennoch Essen beantragen???
6 Std. stimmt, die andere Std. wird als Pause gezählt
Re: re
Antwort von taram am 17.01.2012, 18:05 Uhr
Was ist drin im Bildungspaket?
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn ein entsprechendes Angebot von Schule oder Kita genutzt wird.. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.
Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Kultur, Sport, Mitmachen:Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen kann hierfür bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Betrag bis zu 10 Euro genutzt werden.(zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule).
Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird in diesen Fällen zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird erstmals zum 1. August 2011 der Betrag von 70 Euro für Schulbedarf ausgezahlt.
Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.
Im normalen Arbeitsleben stehen einem erst ab der 6- Stunde eine Pause zu. Habe schon einige 1 Euro Jobs gemacht, da gibts keine Pause - nach 6 Stunden gehts nach Hause - somit ist es wohl nicht rechtens
Re: re
Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 18:24 Uhr
ich dachte, Essen wäre in den 10€ schon drin, gut zu wissen
Vom Jobcenter wird man ja nicht aufgeklärt.
Die Mama sollte heute noch was unterschrieben, wo sie bestätigt das sie den 1€ Job ablehnt. Hat sie nicht getan.
Sie war dann nochmal bei ihrer Vermittlerin und die meinte, sie bekommt einen Brief bezgl. einer Anhörung, warum weshalb sie abgelehnt hat, was sie ja nicht hat.
Und wenn kein AV demnächst vorliegt bzw beim Termin der Anhörung, dann bekommt sie eine 30% Sanktion rein. Hat sie ihr so angedroht.
Ist das normal so?
Re: re
Antwort von taram am 18.01.2012, 7:19 Uhr
Sollte wirklich eine Sanktion kommmen, sofort Widerspruch schreiben und auch mal im Netz nach deiner Frage in einem H4 Forum suchen
4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?
Passiert euch das auch?
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