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Geschrieben von rockson-mami am 17.01.2012, 14:24 Uhr

4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Hallo,

ich bin alleinerziehend und habe bis zum 29.2.2012 meine Leistungen bewilligt bekommen. Mehrbedarf und Erstausstattung habe ich schon beantragt und bewilligt bekommen. Nun beginnt am 2.4.2012 mein Mutterschutzurlaub und die Eingewöhnung meines Kindes in der Kita ist auch noch nicht abgeschlosssen.

Nun hat das Jobcenter aber geschrieben das mir die Leistungen nur weiter bewillgt werden wenn ich alles dafür tue um aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen, sprich Bewerbungen usw.

Aber solange meine Kind noch nicht eingewöhnt ist könnte ich mich nicht bewerben und körperlich bin ich jetzt auch nicht in der Lage. Meine FA würde mich immer wieder krank schreiben aber das es sowieso Unsinn ist mich zu bewerben da mich keiner einstellen würde.

Kann das Jobcenter da stur bleiben und wirklich sagen das ich mich bewerben muß oder gibt es da noch einen anderen Ausweg?

Würde mich freuen wenn mitr jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank

 
15 Antworten:

2.4. beginnt der Mutterschutz

Antwort von rockson-mami am 17.01.2012, 14:25 Uhr

Fehlerteufel

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Re: 4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Antwort von yellow_sky am 17.01.2012, 14:28 Uhr

hi ist zwar wirklich unsinnig, aber wo liegt das problem? bewerbungen kann man auch als schwangere scheiben*g*

lg

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Es ist zwar wenig sinnvoll, sich zu bewerben, aber...

Antwort von Trini am 17.01.2012, 14:29 Uhr

außer ein paar Mappen und Portao kostet es doch nix (bzw. Du bekommst es wieder).

Die körperliche Anstrengung beim Bewerbung schreiben, ist nicht größer als die beim hier posten.

Also, schreib ein paar Bewerbungen und erfülle damit die Auflagen.
Einladen wird Dich wahrscheinlich keiner, wenn in der Bewerbung eine maximale Arbeitszeit von einem Monat steht.

Trini

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Re: 4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Antwort von shinead am 17.01.2012, 14:52 Uhr

M.E. kann die Arge da hartnäckig bleiben. Eine Schwangerschaft ist nunmal keine Krankheit, also entschuldigt es Dich nicht vom Bewerbungen schreiben.

Ich persönlich würde Online-Bewerbungen schreiben, die kosten nichts.

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gibt es nicht mehr 3 jahre "schonfrist"

Antwort von 32+4 am 17.01.2012, 15:03 Uhr

das kind ist 2 jahre alt

früher war es so, daß mütter bis zum 3. geburtstag auch keine bewerbungen schreiben mußten.

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Re: gibt es nicht mehr 3 jahre "schonfrist"

Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 16:20 Uhr

ab dem 2ten lebensjahr bist du wieder vermittelbar, Anspruch auf einen Kitaplatz und somit musst du da auch wieder bewerbungen schreiben
ebenso wenn du erst ab 2.4 in Mutterschutz gehst, bis dahin musst du dich bewerben, ob sinn oder unsinn das interessiert das jobcenter da nicht

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Re:

Antwort von Dreierbande am 17.01.2012, 16:55 Uhr

Das ist völliger Quatsch! Ab dem vollendeten 3.Lebensjahr und auch nur, insoweit das Wohl des Kindes nicht gefährdet wäre.

Bewerbungskosten gibt es nur wieder, wenn dies in der EGV vereinbart wurde, ansonsten gibt es null! zurück.

Die Arge hat in dem Fall keine Bewerbungen zu verlangen, da Kind1 erst 2 ist. Kurz vor dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes kann die Arge die TS zum Gespräch einladen, wie ihre Betreuungsvoraussetzungen sind ab dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes, und ob und wie danachhin eine Berufstätigkeit möglich wäre mit ihr abstimmen.

(SGB2, § 10)

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Re:

Antwort von taram am 17.01.2012, 17:01 Uhr

Bewerbungskosten kann man aber auch beantragen, wenn sie nicht in der EGV stehen, die kommen aus dem Vermittlungsetat - man muss nur vorher einen Antrag stellen

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Re:

Antwort von Dreierbande am 17.01.2012, 17:05 Uhr

Hier nicht mehr, man bekommt grundsätzlich ne Ablehnung, hat aber die Möglichkeit eine neue EGV abzuschließen, wo das mit drin steht.

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Re:

Antwort von taram am 17.01.2012, 17:09 Uhr

Wo ist "hier"?

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Re:

Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:28 Uhr

Immer gleich "völliger Quatsch" mein Gott
Bei einer Bekannten war es so, Kind wurde 2 Jahre und ab da durfte sie sich bewerben.
3 Jahre Erziehungsurlaub gibt es doch nicht mehr??!!

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Re:

Antwort von taram am 17.01.2012, 17:47 Uhr

http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

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Hmm, komisch

Antwort von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:57 Uhr

wie gesagt, eine Bekannte musste ab 2 Jahre Bewerbungen schreiben.
Wenn man sich nicht groß auskennt, macht man dies natürlich auch.

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Re: mein jobcenter hat das mit mir auch versucht

Antwort von Meffilein am 17.01.2012, 18:36 Uhr

aber ich hatte keinen kitaplatz.
und ich kann mir keinen aus den rippen schneiden ^^. mehr als mich auf kitaplätze bewerben konnte ich auch nicht, noch dazu wo hier in dieser stadt nur zum august aufgenommen wird.

arge hat versucht mich ab sommer vorletzten jahres zu vermitteln, da war die kleine 1 1/2. aber ohne kitaplatz kein job.
wenn ein betreuungsplatz vorhanden ist sähe ich aber auch kein problem darin das muttern arbeiten geht.

die lage ist hier aber eine völlig andere - wenn bald der mutterschutz beginnt ist hier jemand schon ziemlich weit fortgeschritten schwanger.
ich möchte den arbeitgeber sehen der so doof ist eine hochschwangere einzustellen. da hat der nur nachteile von, außer vielleicht seinem guten gewissen.

von daher - bewirb dich doch. wird dich eh keiner nehmen

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Re: mein jobcenter hat das mit mir auch versucht

Antwort von Engelchen123 am 17.01.2012, 19:02 Uhr

Bei mir auch und ich war 2 Wochen vor dem Mutterschutz. Der "nette" Mann meinte: "Sie sind Schwanger und nicht behindert, sie können noch arbeiten". Daraufhin meinte ich: "Gerne, geben sie mir eine Stelle und ich fange sofort an". Außerdem hatte ich auch ein Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt, durfte also gar nicht arbeiten. Die Bescheinigung vom Beschäftigungsverbot lag ihm vor.

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