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4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Thema: 4.2. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Hallo, ich bin alleinerziehend und habe bis zum 29.2.2012 meine Leistungen bewilligt bekommen. Mehrbedarf und Erstausstattung habe ich schon beantragt und bewilligt bekommen. Nun beginnt am 2.4.2012 mein Mutterschutzurlaub und die Eingewöhnung meines Kindes in der Kita ist auch noch nicht abgeschlosssen. Nun hat das Jobcenter aber geschrieben das mir die Leistungen nur weiter bewillgt werden wenn ich alles dafür tue um aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen, sprich Bewerbungen usw. Aber solange meine Kind noch nicht eingewöhnt ist könnte ich mich nicht bewerben und körperlich bin ich jetzt auch nicht in der Lage. Meine FA würde mich immer wieder krank schreiben aber das es sowieso Unsinn ist mich zu bewerben da mich keiner einstellen würde. Kann das Jobcenter da stur bleiben und wirklich sagen das ich mich bewerben muß oder gibt es da noch einen anderen Ausweg? Würde mich freuen wenn mitr jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 14:24



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Fehlerteufel

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 14:25



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hi ist zwar wirklich unsinnig, aber wo liegt das problem? bewerbungen kann man auch als schwangere scheiben*g* lg

von yellow_sky am 17.01.2012, 14:28



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außer ein paar Mappen und Portao kostet es doch nix (bzw. Du bekommst es wieder). Die körperliche Anstrengung beim Bewerbung schreiben, ist nicht größer als die beim hier posten. Also, schreib ein paar Bewerbungen und erfülle damit die Auflagen. Einladen wird Dich wahrscheinlich keiner, wenn in der Bewerbung eine maximale Arbeitszeit von einem Monat steht. Trini

von Trini am 17.01.2012, 14:29



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M.E. kann die Arge da hartnäckig bleiben. Eine Schwangerschaft ist nunmal keine Krankheit, also entschuldigt es Dich nicht vom Bewerbungen schreiben. Ich persönlich würde Online-Bewerbungen schreiben, die kosten nichts.

von shinead am 17.01.2012, 14:52



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das kind ist 2 jahre alt früher war es so, daß mütter bis zum 3. geburtstag auch keine bewerbungen schreiben mußten.

von 32+4 am 17.01.2012, 15:03



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ab dem 2ten lebensjahr bist du wieder vermittelbar, Anspruch auf einen Kitaplatz und somit musst du da auch wieder bewerbungen schreiben ebenso wenn du erst ab 2.4 in Mutterschutz gehst, bis dahin musst du dich bewerben, ob sinn oder unsinn das interessiert das jobcenter da nicht

von @Yvi@ am 17.01.2012, 16:20



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

Das ist völliger Quatsch! Ab dem vollendeten 3.Lebensjahr und auch nur, insoweit das Wohl des Kindes nicht gefährdet wäre. Bewerbungskosten gibt es nur wieder, wenn dies in der EGV vereinbart wurde, ansonsten gibt es null! zurück. Die Arge hat in dem Fall keine Bewerbungen zu verlangen, da Kind1 erst 2 ist. Kurz vor dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes kann die Arge die TS zum Gespräch einladen, wie ihre Betreuungsvoraussetzungen sind ab dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes, und ob und wie danachhin eine Berufstätigkeit möglich wäre mit ihr abstimmen. (SGB2, § 10)

von Dreierbande am 17.01.2012, 16:55



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Bewerbungskosten kann man aber auch beantragen, wenn sie nicht in der EGV stehen, die kommen aus dem Vermittlungsetat - man muss nur vorher einen Antrag stellen

von taram am 17.01.2012, 17:01



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Hier nicht mehr, man bekommt grundsätzlich ne Ablehnung, hat aber die Möglichkeit eine neue EGV abzuschließen, wo das mit drin steht.

von Dreierbande am 17.01.2012, 17:05



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Wo ist "hier"?

von taram am 17.01.2012, 17:09



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Immer gleich "völliger Quatsch" mein Gott Bei einer Bekannten war es so, Kind wurde 2 Jahre und ab da durfte sie sich bewerben. 3 Jahre Erziehungsurlaub gibt es doch nicht mehr??!!

von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:28



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

von taram am 17.01.2012, 17:47



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wie gesagt, eine Bekannte musste ab 2 Jahre Bewerbungen schreiben. Wenn man sich nicht groß auskennt, macht man dies natürlich auch.

von @Yvi@ am 17.01.2012, 17:57



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

aber ich hatte keinen kitaplatz. und ich kann mir keinen aus den rippen schneiden ^^. mehr als mich auf kitaplätze bewerben konnte ich auch nicht, noch dazu wo hier in dieser stadt nur zum august aufgenommen wird. arge hat versucht mich ab sommer vorletzten jahres zu vermitteln, da war die kleine 1 1/2. aber ohne kitaplatz kein job. wenn ein betreuungsplatz vorhanden ist sähe ich aber auch kein problem darin das muttern arbeiten geht. die lage ist hier aber eine völlig andere - wenn bald der mutterschutz beginnt ist hier jemand schon ziemlich weit fortgeschritten schwanger. ich möchte den arbeitgeber sehen der so doof ist eine hochschwangere einzustellen. da hat der nur nachteile von, außer vielleicht seinem guten gewissen. von daher - bewirb dich doch. wird dich eh keiner nehmen

von Meffilein am 17.01.2012, 18:36



Antwort auf Beitrag von Meffilein

Bei mir auch und ich war 2 Wochen vor dem Mutterschutz. Der "nette" Mann meinte: "Sie sind Schwanger und nicht behindert, sie können noch arbeiten". Daraufhin meinte ich: "Gerne, geben sie mir eine Stelle und ich fange sofort an". Außerdem hatte ich auch ein Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt, durfte also gar nicht arbeiten. Die Bescheinigung vom Beschäftigungsverbot lag ihm vor.

von Engelchen123 am 17.01.2012, 19:02