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Geschrieben von ohno am 23.01.2023, 13:00 Uhr

Schuldramen und Verweigerung von Inklusion?

Mit welcher Begründung denn?? Die würde mich aber mal interessieren .

Ich weiß nicht, was jetzt gut oder besser oder der richtige Weg ist. Aber immerhin hast Du auch noch die Möglichkeit, die Schulbegleitung mittels Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzuklagen. Denn so wie Du schreibst, brauch er die dringend, auch als Vermittler im der Klasse... Aber da das Umfeld so vergiftet ist, hat auch das wahrscheinlich keinen Sinn mehr.

Auf jeden Fall, bevor Du ihm eine I-Kraft vor die Nase setzen lässt, bestehe darauf, dass Ihr Euch v o r h e r, also bevor diese einen Vertrag unterzeichnet, kennenlernt und Du einschätzen kannst, ob das passt oder nicht.

Bei uns läuft das so: Antrag bei Kreis, dieser holt noch Meinung vom Jugendamt ein, Bearbeitung bei Jugendamt dauert ewig und Empfehlung von dort ausschließlich nach Aktenlage), dann hospitiert jemand vom Kreis in der Klasse und dann wird dem Antrag stattgegeben (oder abgelehnt). Alles sehr sehr mühsam und viele Eltern, die einfach gestrickt sind und dann aufgeben.

So, mit dem Bewilligungsbescheid bekommen wir hier eine Liste von Dienstleistern, die Schulbegleitungen anbieten. Einen sucht man sich aus, Malteser, Lebenshilfe, Caritas glaube bei uns. Ich hab immer vorab Kontakt aufgenommen, bevor ich meinen Bescheid abgegeben habe, damit ich wußte, dass "unsere" Schulbegleitung nicht gerade für ein anderes Kind vertraglich gebunden war. Der Dienstleister nimmt den Schulbegleiter sodann für den bewilligten Zeitraum unter (Arbeits)Vertrag. Wenn man Pech hat und darauf vertraut, dass es ein passender Begleiter ist, steht man dann da. Wie bei Euch, die Begleitung hatte ja keinen Bezug zu ADHS.

Eine Bekannte hatte für ihren Sohn eine Schulbegleitung, diese hat nur auf die Uhr geguckt, wann die gehen kann. Sie hat die freie Zeit zwischen Abschluss und Beginn Studium nutzen wollen, um Geld zu verdienen, aber eben nichts zu tun. Sie hat entnervt hingeworfen, war ihr zu anstrengend...

Was ich sagen will, das Schulbegleiter der Stufe 1, die, wenn, unseren Kindern zur Verfügung gestellt werden, keine Quali haben müssen. Das können Studies für Astrologie wie auch Hausfrauen oder der verrentete Warenleiter sein. Da muss man vorher echt gut gucken. Andersrum ist dieser Job auch wirklich undankbar.

Viele Grüße ohno

 
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