ADHS - ADS

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Geschrieben von Maca am 09.07.2021, 15:41 Uhr

Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern

Für die Diagnose an sich gibt es keinen Nachteilsausgleich, sondern nur für die damit einhergehenden (potentiellen) “Barrieren“.
Diese müssen aber genau aufgeführt und beschrieben werden.
Einfach nur ein Störungsbild, was sich sehr unterschiedlich äußern kann, anzuführen, reicht da leider meist nicht.

Ist das Intelligenzprofil vielleicht sehr heterogen?
Dann könnte man aufgrund dessen versuchen, einen zu beantragen.
Wenn die Verarbeitungsgeschwindigkeit z.b. niedrig ist, der Gesamt -IQ aber deutlich höher,
besteht ja eine konkreter, nachweisbarer Nachteil, den ein Zeitzuschlag teilweise ausgleichen könnte.

 
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