Geschrieben von Maca am 09.07.2021, 15:41 Uhr |
Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern
Für die Diagnose an sich gibt es keinen Nachteilsausgleich, sondern nur für die damit einhergehenden (potentiellen) “Barrieren“.
Diese müssen aber genau aufgeführt und beschrieben werden.
Einfach nur ein Störungsbild, was sich sehr unterschiedlich äußern kann, anzuführen, reicht da leider meist nicht.
Ist das Intelligenzprofil vielleicht sehr heterogen?
Dann könnte man aufgrund dessen versuchen, einen zu beantragen.
Wenn die Verarbeitungsgeschwindigkeit z.b. niedrig ist, der Gesamt -IQ aber deutlich höher,
besteht ja eine konkreter, nachweisbarer Nachteil, den ein Zeitzuschlag teilweise ausgleichen könnte.
- Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - luvi 08.07.21, 11:25
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - Mika82 08.07.21, 11:42
- Re: Mika82 - Marielue 09.07.21, 17:39
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - Spirit 08.07.21, 21:48
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - Maca 09.07.21, 15:41
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - Badefrosch 10.07.21, 19:45
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - luvi 16.07.21, 22:14
- Re: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern - Mika82 08.07.21, 11:42