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Geschrieben von Dezemberbaby2012 am 17.09.2021, 12:41 Uhr

NEIN! Darf nicht im Zeugnis stehen.

Der Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis stehen. Nur der Notenschutz darf (und muss) im Zeugnis stehen.

Ich schreibe später nochmal was dazu, wenn ich mehr Zeit habe. Hatte das nämlich extra genau recherchiert für uns.

Liebe Grüße

Dezemberbaby

 
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