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Geschrieben von Anja+Laura+Naomi am 02.07.2003, 16:34 Uhr

Vielleicht kennt ihr.....

...Seiten im Net wo man was über die Einschulung auf Antrag, Schulreife etc. findet????

Ist nicht für mich, sondern für meine Nachbarin. Sie ist mit ihrem Mann am Überlegen, ob ihre Tochter auf Antrag in die Schule soll oder nicht....in unserem Kiga äußern die sich nicht so recht dazu (bedingt durch Krankheiten und Personalproblemen zur Zeit keine feste Erzieherin in unserer Gruppe die das irgendwie beurteilen könnte) und jetzt weiß sie nicht was sie machen soll.

LG
Anja

 
1 Antwort:

vorzeitige Einschulung NRW

Antwort von Angi3 am 02.07.2003, 17:17 Uhr

Hallo
Hallo,
Texte, die ich dazu gefunden habe:
«Schulpflichtgesetz NRW» (zuletzt geändert 6/1999) und der «Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule» (zuletzt geändert 12/2000).

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Vorzeitig in die Schule aufgenommen Kinder werden mit Aufnahme schulpflichtig.
Weiter zur vorzeitigen Einschulung:
— Die Schulleiterin oder der Schulleiter trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Das Beratungsgespräch
mit den Erziehungsberechtigten soll mit einem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden
werden.
Kommentar Schulpsychologischer Dienst:
1.3 ‘Das’ Einschulungsalter
Alleine die Vielzahl der Varianten bei der Einschulung erklärt, warum man in den ersten Schuljahren Kinder sehr unterschiedlichen Alters antrifft. In der geltenden Verordnung ist kein Mindestalter (!) mehr angegeben für die Einschulung. Sowohl die Grundschulen als auch die Schulpsychologischen Dienste können
nur hoffen, dass dies in Zukunft nicht zu unsinnigen Anträgen führt, z.B. dem Wunsch, Vierjährige einzuschulen.

Internetseite: www.schulpsychologie.de/downloads/wallberg/einschulung.pdf


Im Internet gibt es noch oft veralterte Texte zu dem Thema.
Man kann Tests machen, ob ein Kind schulreif ist, vorher und unverbindlich.

Viele Grüße

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