1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Tini03 am 06.07.2004, 18:11 Uhr

Antwort einer Lehrerin aus B.-W.

Die sog. "multilaterale Versetzungsordnung" hat nichts mit der freiwiliigen WH einer Klasse zu tun.
Sie regelt den Übergang zwischen HS, RS & Gymn. in den Klassen 5 & 6, der bei guten Noten in Richtung RS oder Gymn., bei schlechten auch in die andere Richtung erfolgen kann. Die Wege sind jeweils offen und die Bildungspläne ähnlich, da es dann weniger Probleme gibt, sich an der neuen Schule zurechtzufinden.

Lt. versetzungsordnung der HS heißt es: Ein schüler kann während des Besuchs der HS ingesamt einmal eine Klasse freiwillig wiederholen. Sie ist nur zu beginn eines Schuljahres möglich.
Mehr steht dazu nicht in der Versetzungsordnung.

Tipp: Termin beim Schulleiter machen - und HÖFLICH ohne Vorurteile nachfragen. Rennt man gleich mit der Tür ins Haus, sind die Fronten von Anfang an verhärtet.

Manchmal ist es leider so, dass wenn ein Schüler geht, die Zweizügigkeit nicht mehr gehalten werden kann und somit im Schuljahr darauf eine Riesenklasse entsteht anstatt zwei kleine. Das versucht man zu vermeiden, um den Schülern kleine Klassen zu ermöglichen.

Grüße
Tini03

 
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