Geschrieben von Mariakat am 06.07.2004, 11:35 Uhr |
Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.
Also,ich arbeite zwar jetzt in Bayern, aber normalerweise ist es so, dass man einen Antrag stellen muss und dann entscheidet die Klassenkonferenz. In Bayern ist z.B. das freiwillige WDH der 4. Klasse verboten. Antrag darf gestellt werden, aber in diesem Fall muss das gesammte Kollegium ueber den Fall aufgeklaert werden und darueber abstimmen.Welche Gruende nennt denn die Lehrerin gegen das WDH? Um welche Klassenstufe handelt es sich?
Gruss Mariakat
- Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:07
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Mariakat 06.07.04, 11:35
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:50
- Die Kriterien, wann ein freiwilliges Wiedrholen zulässig ist, - KH 06.07.04, 14:37
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:50
- Antwort einer Lehrerin aus B.-W. - Tini03 06.07.04, 18:11
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - rubi 06.07.04, 22:50
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 07.07.04, 11:21
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Mariakat 06.07.04, 11:35
Beatrix in Canada, ich hätte da ein paar Fragen an dich...:o)
Lohnt sich die Lernsoftware...
Klassenaufteilung
Muß mich mal eben freuen
Klassengröße
Auch an die Lehrerinnen (Grundwortschatz?)
Einschulung mit 5 1/2? Sehr lang...
Was ist der Unterschied - an die Lehrerinnen.
Warnung!! Ranzen nicht zu FRÜH kaufen!!!