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Geschrieben von Rio am 06.07.2004, 11:07 Uhr

Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Hallo,

es geht um das freiwillige Wiederholen einer Klasse (Hauptschule, Ba-Wü).

Gibt es da irgendwelche verbindlichen Regelungen, oder dürfen das die Lehrer "frei Schnautze" entscheiden?

Der Fall ist so gelagert, dass ein Kind u. dessen Eltern gerne die Klasse wiederholen würde (schlechte Zensuren, grosse Lücken, aber für die offizielle Versetzung reicht es noch). Die Klassenlehrerin ist dagegen.

Vielen Dank schonmal und viele Grüsse,
Rio

 
6 Antworten:

Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Antwort von Mariakat am 06.07.2004, 11:35 Uhr

Also,ich arbeite zwar jetzt in Bayern, aber normalerweise ist es so, dass man einen Antrag stellen muss und dann entscheidet die Klassenkonferenz. In Bayern ist z.B. das freiwillige WDH der 4. Klasse verboten. Antrag darf gestellt werden, aber in diesem Fall muss das gesammte Kollegium ueber den Fall aufgeklaert werden und darueber abstimmen.Welche Gruende nennt denn die Lehrerin gegen das WDH? Um welche Klassenstufe handelt es sich?
Gruss Mariakat

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Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Antwort von Rio am 06.07.2004, 11:50 Uhr

Hallo Mariakat,

danke für deine Antwort.
Ich nehme an,"Klassenkonferenz" ist das Gleiche wie bei uns "Lehrerkonferenz", oder?

Gründe hat die Lehrerin bis jetzt keine genannt, sie hat nur über eine Schulsozialpädagogin ausrichten lassen, dass sie es ablehnt. Die Lehrerin war nicht einmal bereit, selbst telefonisch mit den Eltern vorab zu sprechen. Sie hat über die Schulsoz-päd. die Ablehnung und einen Termin ausrichten lassen.

Es ist nun ein Gespräch geplant und der betreffende Elternteil will dort nicht unvorbereitet hingehen (aufgrund langjähriger schlechter Erfahrungen mit dieser Schule und dieser Lehrerin).

Mittlerweile wurde ich dank Google etwas fündig. Es gibt für Ba-Wü eine "Multilaterale Versetzungsordnung".
Diese steht auch als PDF-Datei im WWW, aber die Seite lässt sich bei mir einfach nicht öffnen :-(

Viele Grüsse,
Rio

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Die Kriterien, wann ein freiwilliges Wiedrholen zulässig ist,

Antwort von KH am 06.07.2004, 14:37 Uhr

stehen in der Schulordnung. Dass in Bayern ein freiwilliges Wiederholen der 4. Klasse nicht zulässig sein soll, ist mir neu. Die Lehrerkonferenz entscheidet über so freiwillige Anträge. Man kann halt die Bestimmungen eng und weit auslegen. Normalerweise, eng gefasst, ist ein freiwilliges Wiederholen nur in seltenen Fällen möglich.

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Antwort einer Lehrerin aus B.-W.

Antwort von Tini03 am 06.07.2004, 18:11 Uhr

Die sog. "multilaterale Versetzungsordnung" hat nichts mit der freiwiliigen WH einer Klasse zu tun.
Sie regelt den Übergang zwischen HS, RS & Gymn. in den Klassen 5 & 6, der bei guten Noten in Richtung RS oder Gymn., bei schlechten auch in die andere Richtung erfolgen kann. Die Wege sind jeweils offen und die Bildungspläne ähnlich, da es dann weniger Probleme gibt, sich an der neuen Schule zurechtzufinden.

Lt. versetzungsordnung der HS heißt es: Ein schüler kann während des Besuchs der HS ingesamt einmal eine Klasse freiwillig wiederholen. Sie ist nur zu beginn eines Schuljahres möglich.
Mehr steht dazu nicht in der Versetzungsordnung.

Tipp: Termin beim Schulleiter machen - und HÖFLICH ohne Vorurteile nachfragen. Rennt man gleich mit der Tür ins Haus, sind die Fronten von Anfang an verhärtet.

Manchmal ist es leider so, dass wenn ein Schüler geht, die Zweizügigkeit nicht mehr gehalten werden kann und somit im Schuljahr darauf eine Riesenklasse entsteht anstatt zwei kleine. Das versucht man zu vermeiden, um den Schülern kleine Klassen zu ermöglichen.

Grüße
Tini03

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Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Antwort von rubi am 06.07.2004, 22:50 Uhr

Hallo Rio,

bin zwar nicht aus BW und auch von einer anderen Schulart, aber trotzdem:

Die Ablehnung der Lehrkraft mag ich nicht verteidigen, muss aber trotzdem sagen, dass bei uns an der Schule (7.-10. Klassen) freiwilliges Wiederholen auch nicht unbedingt auf totale Unterstützung seitens der Lehrer trifft. Muss man wirklich fallbedingt sehen. Der Punkt ist der, dass meistens (so hat es die Vergangenheit nun mal gezeigt) die Wiederholer zwar anfänglich unglaublich motiviert sind, diese Motivation leider schnell wieder abnimmt. Heißt: sitzen im Unterricht, kennen den Stoff schon, sagen sich, kann ich ja schon und schon wird genau das verpennt, was eigentlich so wichtig ist: nämlich die gegebene Chance nutzen. Fazit: die wenigsten freiwilligen Wiederholer schaffen es, aus der Chance tatsächlich was zu machen, sprich hinterher einen besseren Abschluss - in dem es ja beim freiwilligen Wiederholen geht - zu bekommen. Daher vielleicht auch die Ablehnung der Lehrkraft nachvollziehbar. Was ich nicht ganz verstehen kann, ist die Art und Weise, wie man das als Lehrkraft rüber bringt. Gibt wohl bessere Methoden als die von Dir beschriebene.

Noch was: wenn durch freiwillige Wiederholer andere (neue) Schüler die Schule nicht besuchen können, weil die Klassenobergrenzen erreicht sind und keine neue Klasse genehmigt wird oder durch die freiwilligen Wiederholer sehr große Klassen entstehen, lehnt die Lehrerkonferenz dies meist auch ab. Weil die Nachteile für alle bzw. für die neuen Schüler größer sind als der Vorteil für den Einzelnen.

Mit der Schulleitung sprechen ist immer eine Möglichkeit, die Gründe für die Ablehnung genau erörtert zu bekommen. Und auch eigene Argumente aufzuzeigen.

LG
rubi

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Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Antwort von Rio am 07.07.2004, 11:21 Uhr

Hallo,

danke für eure Beiträge.

Es haben sich mittlerweile noch einige neue Aspekte in dieser Geschichte herausgestellt (in Bezug auf die Lehrerin), so dass es mittlerweile nicht mehr "nur" um das Wiederholen/Nicht-Wiederholen geht.

Viele Grüsse,
Rio

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