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Geschrieben von amadeus_hates_music am 02.11.2013, 23:46 Uhr

Notwehr

Bei Notwehr ist der Grund des Angriffs irrelevant.
Bei Notwehr geht es um die Verhältnismässigkeit (der Gegenwehr zum Angriff).
Notwehr dient AUSSCHLIESSLICH der Abwehr des Angriffs.

"Eine pfeffern", damit "sie es lernt" ist KEINE Notwehr, sondern ein STRAFTATBESTAND!

Im konkreten Fall: Das Mädchen bedarf ganz offensichtlich einer gesonderten Fürsorge durch erfahrene Erwachsene.

Dein Kind kann doch durch Schläge nicht richten was bei dem Mädel schiefläuft.

LG ahm

 
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