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Geschrieben von KH am 27.10.2013, 18:06 Uhr

Jugendschutzgesetz

13-jährige dürfen nicht alleine ins Kino, wenn der Film nach 20 Uhr endet, dürfen ncht alleine in Gaststätten oder zu Tanzveranstaltungen, dürfen aber allein ins Sportstadion (nach 20 Uhr). Verstehe ich das Jugendschutzgesetz richtig????
Unterliegen Sportstadien demnach nicht dem Jugendschutzgesetz?
Bin grade ziemlich stinkig: Mein Mann hat meinen Sohn (13) zum Eishockeyspiel gebracht und ihn alleine ins Stadion gelassen. Eigentlich hatte er mit mir besprochen, dass er mit rein geht.
Darf mein sohn rein rechtlich nach 20 uhr überhaupt alleine im Stadion sein?

 
3 Antworten:

Re: Jugendschutzgesetz

Antwort von .Anna. am 27.10.2013, 20:34 Uhr

Hallo,

das Jugendschutzgesetz verstehe ich da genau so wie du : Es sagt nichts über Sportstätten; also von daher darf dein Sohn da hinein und das auch nach 20 Uhr.
Inwieweit der Aufsichtspflicht genügt wird, ist eine andere Frage.

Ich würde daher nicht formulieren "er darf auch nach 20 Uhr alleine dahin" , sondern "jedenfalls das Jugendschutzgesetz verbietet es nicht". Das ist ein Unterschied.

Weiß dein Mann, dass du damit nicht einverstanden bist ?

Gruß Anna
(Komme mir gerade etwas gluckenmäßig vor : Unser Ältester war kürzlich mit 16 da erste Mal mit einem Freund und ohne Eltern im Fußballstadium. Er wollte bisher aber auch nicht. Tochter - 14 - möchte gerne und darf demnächst mit einem etwas älteren Freund; allerdings zum Spiel am Nachmittag)

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Re: Jugendschutzgesetz

Antwort von mileluwi am 29.10.2013, 8:36 Uhr

Die Diskussion hatten wir auch, mein Sohn (14) hat sich ne Dauerkarte für die Hannover96 Heimspiele gekauft. Anfangs war ich nicht so glücklich damit aber die meisten Spiele sind tatsächlich am Nachmittag. Nun steht am 8.11. ein Flutlichtspiel an. D.h. es geht um 20.30 Uhr erst los.
Ich habe bei denen angerufen und mal gefragt wie die es dort handhaben mit Jugendlichen. Sie sagte am Telefon: Mein Sohn dürfe natürlich ins Stadion, aber es gäbe ja das Gesetz, das er bis 22 Uhr nur auf der Strasse sein darf.
Theoretisch dürfte man ihn dann des Stations verweisen. Nun bekommt er eine "Vollmacht" von mir auf der steht das ich damit einverstanden bin, das er das Spiel zu Ende schaut und ich ihn im Anschluss abholen werde.

Ich gehe nicht davon aus dass das wer kontrolliert aber für den Falls das, sind wir auf der sicheren Seite.

Ich werde meinen Sohn dann in Stadionnähe wieder einsammeln und nach Hause bringen, denn die Kinder dürfen nach 22Uhr nicht alleine unterwegs sein, mit den Eltern allerdings schon.

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Wo steht das denn, dass er allein nur bis 22 Uhr auf der Straße sein darf?

Antwort von KH am 29.10.2013, 14:26 Uhr

Jedenfalls nicht im Jugendschutzgesetz.
Ich finde es immer bequemer in einer Auseinandersetzung mit Fakten argumentieren zu können, als nur mit dem Argument: "Weil ich als deine Erziehungsberechtigte nicht damit einverstanden bin." Wenn mein Elternrecht auch alles andere aussticht. Neutrale Aussagen von dritter Seite werden halt dennoch eher akzeptiert in pubertären Diskussionen als die uncoolen, peinlichen, nervigen oder sonstwas Eltern.
Da er sowieso auf Taxi Mama angewiesen ist, habe ich ohnedies viel Macht, wo er wann hinkann oder eben nicht.

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