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Geschrieben von Pia-Lotta am 22.10.2016, 11:38 Uhr

Kieferorthopäde - und der Sinn des Erfolgs

Ich denke, es MUSS aus rein rechtlichen Gründen IMMER darauf hingewiesen werden, dass der Erfolg möglicherweise ausbleibt. Sonst hätte man doch einen Rechtsanspruch darauf. Das könnte sich kein Kieferorthopäde oder anderer Arzt leisten. Egal, bei welcher Behandlung, man unterschreibt auch bei einer OP, dass man gegebenenfalls in Kauf nimmt, dass etwas schief läuft oder der Erfolg ausbleibt. Die Ärzte sichern sich natürlich entsprechend ab. Vermutlich ist das auch der Grund, warum ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Behandlung eventuell nicht erfolgreich sein könnte auf lange Sicht. LG, Pia-Lotta

 
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