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von reblaus  am 11.10.2015, 19:15 Uhr

Das sagt das Jugendschutzgesetz

da ein Beispiel :

Darf ein zehnjähriges Kind einen Film mit FSK 12 ansehen, wenn eine ältere Person (kein Elternteil) dabei ist?
Nein. Nur in Begleitung eines Elternteils (personensorgeberechtigt) darf das Kind die Vorstellung besuchen. Andere Personen wie Freunde, Großeltern, ältere Geschwister etc. sind nicht personensorgeberechtigt.

 
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