10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.10.2015, 18:29 Uhr

Das geht so nicht

Du brauchst mindestens eine explizite Zustimmung der Eltern.

Das sagt Wikipedia dazu:
"Filme, die im Kino ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen in Begleitung sogenannter Personensorgeberechtigter nach § 11 Abs. 2 JuSchG bereits von Kindern ab 6 Jahren besucht werden."

Die Eltern müssen Dir also für die Zeit des Kinobesuchs die Personensorge für ihre Kinder übertragen. Ich bilde mir sogar ein, daß das schriftlich erfolgen muß, bin mir da aber nicht ganz sicher. Jedenfalls geht das definitiv NICHT durch Stillschweigen auf eine Einladung hin.

Ganz ehrlich: Ich würde es lassen, wenn mir nicht alle Kinder und - vor allem - deren Eltern persönlich bekannt wären. Das Risiko für Ärger wäre mir zu groß.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.