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von reblaus  am 11.10.2015, 19:13 Uhr

Das sagt das Jugendschutzgesetz

...Kinder ab 6 Jahren dürfen Filme mit der Freigabe „FSK 12“ besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) sind; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierfür nicht aus


HIer

http://www.cinestar.de/de/kino/mainz-cinestar/elternratgeber

 
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