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Geschrieben von Badefrosch am 01.12.2016, 23:33 Uhr

Das ist nicht ganz richtig...

Ich war vor 6 Wochen, in den AGB steht viel, es ist lt. Polizei definitiv nicht deutsches Recht und hat lt. Polizei vor Gericht keinen Bestand.

Der Trainer war Jurist, Dipl. Psychologe und ausgebildeter Polizist mit 15 Jahren Berufserfahrung.

Meiner wird definitiv ohne feste Regeln kein Whatsapp bekommen und schon gar nicht wenn Whatsappgruppen von den Schülern gegründet werden. Sowas muss immer durch einen Erwachsenen moderiert werden.

 
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