Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von 4hamänner am 21.04.2011, 15:11 Uhr

Hm - komische Vorgehensweise...

Ja, offiziell ist die Vorgehensweise, wie du sie geschrieben hast, so gesetzlich vorgegeben. Da ja nur der Arzt eine Verordnung / Rezept ausstellen kann und darf. Aber in der Praxis hat das ein paar Nachteile:

Schon bei eurem Stuhl hätte es Probleme geben können, denn wenn der Arzt nur Therapiestuhl drauf schreibt, dann bekommt ihr auch nur einen Therapiestuhl und zwar nach dem Ermessen der KK - also den billigsten.

Bei einem Rollstuhl ist das noch gravierender: Steht auf dem Rezept "Rollstuhl" gibt es einen 0-8-15 Rollstuhl für ca. 200 Euro. Der ist dann nicht auf die Größe sngepasst, hat keine Bremse für den Begleiter, keine Pelotten oder sonstigen Anpassungen, keinen Sturz (Räder) und ist SEHR schwer. Deshalb muss auf dem Rezept genau stehen, was gebraucht wird: also kantelbarer Aktivrollstuhl mit Kopfstütze, Seitenpelotten, Schiebebügel, Bremsen für die Begleitperson .... und wenn man sich ein bestimmtes Modell ausgeguckt hat (die haben ja alle ganz unterschiedliche Eigenschaften), dann am besten auch das. Sonst kann es sein, dass man etwas ganz anderes bekommt. Leider kosten diese Rollstühle dann gerne mal ca. 3.000 bis 5.000 Euro (je nach dem, wieviel Handarbeit nötig ist).

Nun kann aber der Arzt ja nicht alle Hilfsmittel kennen und zum Ausprobieren da haben - dafür gibt es ja schließlich die Rehatechniker. Auch haben die eine spezielle Ausbildung, was die Anpassung von Hilfsmitteln betrifft.

Deshalb ist es in manchen Fällen besser, man geht erst ins Rehahaus seines Vertrauens und bekommt dort einen Zettel, was alles auf dem Rezept stehen muss. Und erst danach geht man zum Arzt und lässt es sich verordnen (evt. hat man das ja mit dem Arzt schon vorher besprochen).

Liebe Grüße
Anja

 
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