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Geschrieben von 2auseinemholz am 10.02.2017, 9:16 Uhr

Das ist ein Grundrecht! Wie man die Verweigerung entschuldigen kann...

"Und das Verbot verstößt gegen:
Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)
Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz)"

werde ich das nächste mal dem Chef sagen, wenn er böse guckt, wenn während einer 30-Minuten-Verhandlung einer regelmäßig wegen Pinkeln den Raum verlässt ...
Übrigens gibt es da immer Pinkelpause und die meisten nutzen die auch .....

Was meinst Du wie das denn ausgeht????

 
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