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Geschrieben von shinead am 09.02.2017, 10:09 Uhr

Das ist ein Grundrecht! Wie man die Verweigerung entschuldigen kann...

erschließt sich mir nicht.

Jemanden der auf Toilette muss diese Notdurft zu verweigern ist schlicht unmenschlich. Wenn man dann als Konsequenz sich selbst einnässt, ist das erniedrigend.

Oh... die Lehrerin hätte keinen Spass mit mir. Die Grundrechte meines Kindes beschneidet sie besser nicht und dabei ist mir ziemlich egal ob und wie der Toilettengang der Kinder den Unterricht stört. Wer muss, der muss - fertig!

Bei Verbot des Toilettengangs kommen folgende Straftatsbestände in Betracht:
Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
.Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
.Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
.Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
.Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Und das Verbot verstößt gegen:
Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)
Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz)

Wie kann man da auf die Idee kommen, das mit dem Argument von Störung zu verbieten (oder als Mutter das auch noch zu entschuldigen)?

 
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