Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 10.09.2008, 11:27 Uhr

Zum Thema weit wegziehen?

Hallo Cat,

sie braucht ja seine Zustimmung...auch für die Anmeldung an der Schule uuuuusw. Als erstes würde ich es irgendwie schriftlich festhalten, daß er nicht zustimmt! Im Vordergrund steht wie immer das Kindeswohl!!!

De facto ist es schwer...denn wenn sie es einfach macht...kann er zwar klagen...aber was wird passieren?? Der Richter wird mit ihr schimpfen...evtl. muß sie sich an den Umgangskosten beteiligen...man könnte ihr das ABR entziehen...wenn das Kind beim Vater und im gewohnten Umfeld besser aufgehoben wäre und der Umzug Nachteile bringt...aber alles nicht so leicht nachzuweisen in der Praxis...:-(((

Er soll auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen...bzw. sich bei dem Väterverein schlau machen...die wissen da bestimmt mehr!!!!

 
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