Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 10.09.2008, 12:05 Uhr

Bobfahrer: das ABR

Das ist meine Vermutung und meine Erfahrung aus der Scheidung...denn ich wußte das auch nicht und fragte meinen Anwalt, ob er es für mich beantragt und da erklärte er mir das so...solange es unstrittig ist, daß das Kind im Haushalt der Mutter lebt hat sie es / übt sie es aus. Was allerdings eben NICHT heißt, daß es ihr nicht entzogen werden kann, wenn sie sowas macht...also es ist kein Freifahrtschein!!! Aber der Weg dahin mühsam und die Alternativen ja oft eher spärlich...

Ich lebe auch ca. 300 km enfernt von meiner Heimat und hatte schon überlegt, dorthin zurückzugehen...vielleicht wenn meine Tochter größer ist...und ich würde das mit dem KV absprechen...denke auch, daß er Verständnis hätte...

Ich könnte das für mein Kind gar nicht verantworten...ihr den Papa so zu entreißen...wenn eh kein großer Kontakt da ist...gut, aber so??? Ne...

lg heike

 
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