Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 10.09.2008, 21:30 Uhr

@Cat

Hi Katja,

auch wenn ich die Schreibe von Bobfahrer nicht für optimal halte, in der Sache hat er definitiv recht! Sie haben gemeinsmes Sorgerecht, und er kümmert sich. Damit kann sie nicht so mirnichts dirnichts 700km weit entschwinden.

Es ist völlig gleichgültig, wer das ABR hat. Das Kind lebt bei ihr, und damit ist sie im Vorteil. Gelingt es der Dame, wegzuziehen, schafft sie damit vollendete Tatsachen. Ist das Kind in der neuen Umgebung, und sei es auch nur für wenige Wochen, ist der Umzug faktisch vollzogen, und kein Gericht der Welt wird dieses Kind samt Mutter zurückverpflanzen.

Deshalb gibt es jetzt nur eins: Wenn ihm etwas an seinem Kind liegt, und davon gehe ich felsenfest aus, dann MUß er SOFORT zum Rechtsanwalt und diesem wenigstens eine Vollmacht erteilen. Viel wissen muß der Anwalt nicht, der Fall liegt klar: Persönliche Daten, bisherigen Umgang beschreiben, Pläne der Mutter darlegen... den Rest macht der Anwalt.
Da Dein Freund gemeinsames Sorgerecht hat, gibt ihm das eine Menge Rechtsmittel in die Hand, die jedoch der Anwalt genauer kennt.
Darauf achten, daß es kein Wald- und Wiesenanwalt ist, der alles macht, sondern einer, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Wer das bei Euch sein könnte, weiß die hessische Rechtsanwaltskammer.

Keinesfalls würde ich zuerst zum Jugendamt gehen. Der Schuß könnte nach hinten losgehen, wenn die meist ja überlasteten Kollegen nicht rechtzeitig in die Strümpfe kommen. Das Jugendamt kann man immer noch involvieren.
Jetzt darf keine Zeit verloren werden. Bobfahrer hat wieder recht: Es ist Gefahr im Verzuge!

Deshalb mache für Deinen Freund einen Rechtsanwalt ausfindig, und dann schleppe ihn hin!! Alles andere nützt der Mutter mit ihren Plänen!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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