Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 10.09.2008, 11:46 Uhr

Bobfahrer: das ABR

hat sie wohl in dem Fall. Wenn es unstreitig ist, daß das Kind bei der Mutter ist, übt sie es aus. Das muß nicht gerichtlich geklärt werden! Es kann ihr aber entzogen werden...wenn sie solche Aktionen macht...Nur was ist die Alternative in der Praxis??? Beim Papa leben?? Da kommt dann das Wohl des Kindes in den Vordergrund...

 
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