Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cat74 am 10.09.2008, 10:40 Uhr

Zum Thema weit wegziehen?

Moin, ich habe schon öfters mitbekommen, dass Ihr Euch über das wegziehen unterhalten habt, habe da aber nie mitgelesen, weil es mich einfach nicht betrifft!
Nun bekomme ich gerade bei einem Freund mit, dass seine Ex-Gattin zu ihrem neuen Freund ziehen wird, ca. 700 km weit weg. Er sagt er kann nichts dagegen tun. Bisher sieht er sein Kind alle zwei Wochen übers ganze WE ist ein prima Vater und hängt sich da auch voll rein. Da sie verheiratet waren, haben sie gemeinsames Sorgerecht!
Kann er denn wirklich nichts tun?
Bzw. wenn er könnte, was müßte er tun?
Vielen Dank Euch und Gruß von Cat

 
24 Antworten:

Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Anjaunddavid am 10.09.2008, 10:42 Uhr

Soweit ich mitbekommen habe, darf sie das gar nicht, zumal er mit ihr das Sorgerecht hat......also sie darf ihm die Kinder nicht entziehen.
Aber ich denke, dass die anderen da noch besser Bescheid wissen:-)

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Cat74 am 10.09.2008, 10:45 Uhr

Ja, Anja, soweit hatte ich ihm das auch schon gesagt, aber da wollte er wissen warum und mir gingen einfach die Argumente aus!

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Anjaunddavid am 10.09.2008, 10:46 Uhr

Naja, wegen Wohl des Kindes usw.

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Aprilscherz2000 am 10.09.2008, 10:50 Uhr

Hat man mit dem geteilten Sorgerecht nicht das auch das geteilte Aufenthaltsrecht.Weiß nicht genau wie das heiß.
Würde ihn einfach mal zum zuständigen JA schicken.

Gruss Chrissie

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Franzie76 am 10.09.2008, 10:53 Uhr

Also, er kann ihr den Umzug bei so einer Entfernung verbieten, da sie ihm so den regelmässigen Umgang mit dem Kind erschwert. Natürlich ist es ihm unter den Bedingungen nicht mehr moeglich, sein Kind jedes 2. WE zu sehen und die Fahrtkosten sind bei 700 km auch immens, folglich kann sie nicht ohne seine Zustimmung umziehen. Er soll sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzen, denn da sie das gemeinsame Sorgerecht habe, hat er gute Chancen, dass sie eben hier bleiben MUSS.

LG, Franzie

P.S: versuchs mal ueber die Suchfunktion, das Thema war hier oefters ... ich denke, da findest Du sicher noch ein paar gute Tipps.

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von krabbe27 am 10.09.2008, 11:17 Uhr

Ich glaube sie darf nur bis zu soundsoviel Km wegziehen.
Ich würd mich beim JA schlau machen!

lg Carina

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von Möhrchen am 10.09.2008, 11:27 Uhr

Hallo Cat,

sie braucht ja seine Zustimmung...auch für die Anmeldung an der Schule uuuuusw. Als erstes würde ich es irgendwie schriftlich festhalten, daß er nicht zustimmt! Im Vordergrund steht wie immer das Kindeswohl!!!

De facto ist es schwer...denn wenn sie es einfach macht...kann er zwar klagen...aber was wird passieren?? Der Richter wird mit ihr schimpfen...evtl. muß sie sich an den Umgangskosten beteiligen...man könnte ihr das ABR entziehen...wenn das Kind beim Vater und im gewohnten Umfeld besser aufgehoben wäre und der Umzug Nachteile bringt...aber alles nicht so leicht nachzuweisen in der Praxis...:-(((

Er soll auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen...bzw. sich bei dem Väterverein schlau machen...die wissen da bestimmt mehr!!!!

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 11:41 Uhr

Dazu braucht Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht soweit ich weiß. Also einfach so darf sie das nicht, sofort stoppen das ganze.

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Bobfahrer: das ABR

Antwort von Möhrchen am 10.09.2008, 11:46 Uhr

hat sie wohl in dem Fall. Wenn es unstreitig ist, daß das Kind bei der Mutter ist, übt sie es aus. Das muß nicht gerichtlich geklärt werden! Es kann ihr aber entzogen werden...wenn sie solche Aktionen macht...Nur was ist die Alternative in der Praxis??? Beim Papa leben?? Da kommt dann das Wohl des Kindes in den Vordergrund...

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Wie alt sind die Kinder eigentlich?

Antwort von Aprilscherz2000 am 10.09.2008, 11:53 Uhr

Vieleicht können sie selbst entscheiden?

Gruss chrissie

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Re: Bobfahrer: das ABR

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 11:59 Uhr

Ja, wußte ich nicht genau - ich dachte es liegt bei beiden und sie muß es beantragen - also das es nur bei ihr liegt - und dann kann sie abziehen. Ich find das aber auch ne Schweinerei - das ist für mich willkür, der Konatkt zwischen Vater und Kind soll hier imho eingeschränkt werden. Wie ist denn das Verhältnis zwischen KM und KV ???

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Re: Bobfahrer: das ABR

Antwort von Möhrchen am 10.09.2008, 12:05 Uhr

Das ist meine Vermutung und meine Erfahrung aus der Scheidung...denn ich wußte das auch nicht und fragte meinen Anwalt, ob er es für mich beantragt und da erklärte er mir das so...solange es unstrittig ist, daß das Kind im Haushalt der Mutter lebt hat sie es / übt sie es aus. Was allerdings eben NICHT heißt, daß es ihr nicht entzogen werden kann, wenn sie sowas macht...also es ist kein Freifahrtschein!!! Aber der Weg dahin mühsam und die Alternativen ja oft eher spärlich...

Ich lebe auch ca. 300 km enfernt von meiner Heimat und hatte schon überlegt, dorthin zurückzugehen...vielleicht wenn meine Tochter größer ist...und ich würde das mit dem KV absprechen...denke auch, daß er Verständnis hätte...

Ich könnte das für mein Kind gar nicht verantworten...ihr den Papa so zu entreißen...wenn eh kein großer Kontakt da ist...gut, aber so??? Ne...

lg heike

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Re: Wie alt sind die Kinder eigentlich?

Antwort von mamafürvier am 10.09.2008, 12:09 Uhr

Mein Ex wohnt nicht weit weg, sieht seine Kids 2 mal pro Woche kurz und hat sie jedes 2.WE komplett bei sich.
Er sucht grad nen neuen Job und wird im Ernstfall auch weit wegziehen. Das wird die Kids schocken und sie werden traurig sein. Mich graut jetzt schon davor.
Ich würde das nicht tun, denn meine Kids ihrem Vater entfremden käme für mich nie in Frage.
Ich habe das alleinige SR aber trotzdem handle ich so wie es für die Kids am besten wäre.
lG Kerstin

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Re: Wie alt sind die Kinder eigentlich?

Antwort von Cat74 am 10.09.2008, 13:37 Uhr

Das Kind ist 6 Jahre alt. Es geht hier auch gar nicht um eine Entscheidung. Er sagt, er kann nichts gegen den Umzug tun, da sie dann das Kind gegen ihn ausspielt. Ich sagte zu ihm, wenn er sie einfach so ziehen läßt, sagt vielleicht das Kind irgendwann, dass der Papa nicht gekämpft hat. Er ist im Moment verständlicherweise sehr schlecht drauf und hat auch nicht die Kraft für Anwalt od. Jugendamt. Aber ich denke, evtl. würde es schon reichen, wenn er ihr sagt, dass sie so einfach nicht wegziehen kann. Bzw. wie ihr sagt, das ihr das ABR entzogen werden kann, wenn sie es tut.
Mich macht das jetzt ganz traurig, da ist mal ein Vater, der sich wirklich gut kümmert und dann trifft die Mutter so eine weitreichende Entscheidung.
Danke Euch erstmal, ich gebe es ihm auf jeden Fall so weiter, vielleicht gibt ihm das dann doch Kraft zum kämpfen!

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Re: Wie alt sind die Kinder eigentlich?

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 13:43 Uhr

Keine Kraft für JA oder Anwalt? Das kann doch nicht wahr sein! Wenn die weg ist ist se weg und das Kind auch. Dann bekommt sie nen Anpfiff - aber wenn das Kind schon in der neuen Schule ist und die Verhältnisse geregelt sind holt kein Richter das Kind zurück. Er muß jetzt handeln - je eher desto besser. Wenn er nix macht lacht die Mama den am Ende doch nur aus..., und sein Kind ist weg! Ciao!

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@bobfahrer

Antwort von Cat74 am 10.09.2008, 13:53 Uhr

Hömma Bobfahrer, schonmal was von Depressionen gehört? Manche Menschen funktionieren eben manchmal nicht wie gewohnt, da klappt dann nichts mehr und wenn in dieser Situatiuon dann so ein Hammer kommt (und das ist nicht der Einzigste!), dann reagiert man nicht immer so, wie man es eigentlich sollte. Vorwürfe bringen ihm nun nix, ich sehe zu was ich machen kann!

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Re: Ist vielleicht manchmal auch eine finanzielle Frage....

Antwort von horrend am 10.09.2008, 14:22 Uhr

und die Finanzen könnten ja auch dem Kindeswohl dienen. Geht es der Mutter finanziell besser, wenn sie mit dem neuen Partner wegzieht? Zahlt der Ex Unterhalt?

Mein Partner versucht auch gerade, weit weg von Berlin einen neuen Job, der noch besser bezahlt wäre, zu bekommen. Das wären auch ein paar hundert Kilometer. Wenn es klappt mit diesem Job, würden wir auch wegziehen. Weil es dann uns ALLEN mit ziemlicher Sicherheit noch besser gehen würde.Wir haben hier in Berlin eine Arbeitslosenquote von 20 %, Baden Württemberg ca. 3 %. Das ist wohl ein Unterschied.... Auch die Gehälter liegen im Durchschnitt ca. 30 % auseinander. Also im Endeffekt, auch wenn das jetzt nicht klappt, werden wir über kurz oder lang sowieso weiter wegziehen.

Da mein Ex keinen Unterhalt zahlt, auch nicht zu zahlen bereit ist und es auch nicht tun wird (nach seiner eigenen Aussage), kann es durchaus sein, dass er seinen Sohn dann eben nicht mehr so oft sehen kann und umgekehrt leider auch.

Hier geht es um ganz existenzielle Dinge wie z. B. wie finanziere ich meinem Kind ein Studium etc. pp. ... Da müssen auch die Finanzen stimmen, tun sie das in Berlin nicht, dann weg hier.

Es ist immer besser, wenn man beide Seiten berücksichtigt...

LG Ilona

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von nociolla am 10.09.2008, 14:29 Uhr

Ich kenne das auch so das sie es nicht darf , wenn es nicht einen bestimmten zwingenden Grund gibt . Eine neue Liebe ist keiner.
Gründe sind z.b. neuer Job und der Nachweis das es vor Ort keinen gibt.
Oder solche Dinge .
Wenn er jetzt nichts macht ist sie weg er muss seine letzten Kräfte jetzt Sammeln und laut nein bekannt geben.
Anja

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@ Hömma...

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 14:31 Uhr

Da hast du aber nix von geschrieben das er Depris hat, also kein Grund mich anzurotzen. Hoffe er hat mal ne Stunde wo er besser drauf ist und den Gang zum Ja schafft..., oder will er zusehen?

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Re: Ist vielleicht manchmal auch eine finanzielle Frage....

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 14:35 Uhr

Das Wohl eines Kindes ist wohl nicht in erster Linie vom Geld abhängig.

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Re: Zum Thema weit wegziehen?

Antwort von TanjaYP am 10.09.2008, 14:50 Uhr

Es haben immer BEIDE das gemeinsame ABR bei gemeinsamem Sorgerecht,es sein denn bei der Scheidung wurde etwas anderes vereinbart!
LG Tanja

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Re: @ Hömma...

Antwort von Cat74 am 10.09.2008, 15:04 Uhr

Ich rotz doch net, bin ne ganz Liebe!

Ich hab das nicht geschrieben, stimmt, dachte ich halte es mehr kurz und knapp und wollte auch nicht seine ganze Lebenssituation hier durchleuchten sondern lediglich Anregungen, ob und was er gegen diesen Umzug tun kann!
Mutmaßungen, ob er nun mal ne Stunde hat, wo er besser drauf ist oder eben nicht, gehören hier allerdings auch nicht hin. Und was er letzten Endes tut, ist seine Sache, ich kann ihm aber vielleicht helfen, indem ich ihm Fakten liefere, mehr wollte ich ja gar nicht!

Soooo, Feierabend, bis später!

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Re: @ Hömma...

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2008, 15:39 Uhr

Aber er ist sich der Ernsten Lage schon bewußt? Ich stelle mir gerade eine resolute frisch verliebte Frau vor die sämtlichen Respekt vor dem KV verloren hat, evtl hat sie auch seine Psych. Störung nicht mehr ertragen oder wie auch immer, jedenfalls scheint sie zu denken das das Kind IHR gehört und er spuren muß was immer sie auch tut. Sie wird sich einen Dreck drum scheeren weil sie IHR persönliches neues Glück vor Augen hat und der alte eh nur stört. Wenn das mein Freund wäre hätte ich sofort das JA für ihn informiert und einen Anwalstermin gemacht, es ist quasi Gefahr im Verzug den wenn die erstmal weg ist dann kann er sich gleich nen Platz in der Klappse reservieren. Überleg mal - 700Km - dann ist es gelaufen, erst Recht in seiner Verfassung. Das Kind wird entfremdet so schnell kann er gar nicht gucken.

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@Cat

Antwort von Ralph am 10.09.2008, 21:30 Uhr

Hi Katja,

auch wenn ich die Schreibe von Bobfahrer nicht für optimal halte, in der Sache hat er definitiv recht! Sie haben gemeinsmes Sorgerecht, und er kümmert sich. Damit kann sie nicht so mirnichts dirnichts 700km weit entschwinden.

Es ist völlig gleichgültig, wer das ABR hat. Das Kind lebt bei ihr, und damit ist sie im Vorteil. Gelingt es der Dame, wegzuziehen, schafft sie damit vollendete Tatsachen. Ist das Kind in der neuen Umgebung, und sei es auch nur für wenige Wochen, ist der Umzug faktisch vollzogen, und kein Gericht der Welt wird dieses Kind samt Mutter zurückverpflanzen.

Deshalb gibt es jetzt nur eins: Wenn ihm etwas an seinem Kind liegt, und davon gehe ich felsenfest aus, dann MUß er SOFORT zum Rechtsanwalt und diesem wenigstens eine Vollmacht erteilen. Viel wissen muß der Anwalt nicht, der Fall liegt klar: Persönliche Daten, bisherigen Umgang beschreiben, Pläne der Mutter darlegen... den Rest macht der Anwalt.
Da Dein Freund gemeinsames Sorgerecht hat, gibt ihm das eine Menge Rechtsmittel in die Hand, die jedoch der Anwalt genauer kennt.
Darauf achten, daß es kein Wald- und Wiesenanwalt ist, der alles macht, sondern einer, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Wer das bei Euch sein könnte, weiß die hessische Rechtsanwaltskammer.

Keinesfalls würde ich zuerst zum Jugendamt gehen. Der Schuß könnte nach hinten losgehen, wenn die meist ja überlasteten Kollegen nicht rechtzeitig in die Strümpfe kommen. Das Jugendamt kann man immer noch involvieren.
Jetzt darf keine Zeit verloren werden. Bobfahrer hat wieder recht: Es ist Gefahr im Verzuge!

Deshalb mache für Deinen Freund einen Rechtsanwalt ausfindig, und dann schleppe ihn hin!! Alles andere nützt der Mutter mit ihren Plänen!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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