Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amula am 18.05.2013, 12:15 Uhr

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Na, klingt doch prima....
Und du marschierst bitte gleich kommende Woche zum JA und gibst denen an, dass weißt, wo sich der Vater aufhält....sonst hast du nämlich nachher doch noch die A....Karte, weil dir vorsätzliches Verschweigen vorgeworfen wird.
Falls du im Gespräch irgendwie rausgehört hast, wer sein Anwalt ist, kannst du ja den Namen gleich mit angeben. Da freut sich der Beistand, wenn er gleich weiß, an wen er sich wenden muss *gggg*

Und: wieso kann ihn das JA nicht zum Vaterschaftstest bitten? Sollte er die Vaterschaft abstreiten und du bist dir sicher (sorry, geht jetzt nicht gegen dich...) wird das JA schon seine Schritte unternehmen. Und NEIN!, solange er hier in Deutschland ist, wird er auch in einem deutschen Labor seine Gene abgeben dürften.

Ein richterlich oder öffentlich angeordnetes Abstammungsverfahren (schöööööönes Amtsdeutsch) wird, falls er z. B. bereits wieder in Lybien ist, über die dortigen Behörden abgeglichen. d. h., mit eben mal ein Wattestäbchen einspeicheln und per Luftpost privat nach D schicken, is nix! Wenn er also uuuuuuunbedingt wert drauf legt, dass die Behörden in Lybien doch von dem Kind mitbekommen, kann er ja weiterhin sicher der Anerkennung verweigern....

 
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