Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 12:13 Uhr

Es geht nicht ohne Anerkennung !

Oder willst Du jetzt die 11 Monate Unterhaltsvorschuss zurückzahlen ?
Damit er zahlen muss, muss er die Vaterschaft anerkennen.
Nur so wird er haftbar gemacht.

Abgesehen von den Rechten die Du Deinem Kind verwehrst. Erbansprüche etc.

Was willst Du denn nun genau beim Jugendamt, wenn nicht die Anerkennung ?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Ist das nun Anerkennung? Oder eine Unverschämtheit?

Guten Tag, ein nicht ganz bierernst zu nehmender Beitrag... Eine Freundin, die meine beiden Krawallbürsten ganz gut kennt und schon einige Male in vollem Elan erlebt hat, erzählt mir Folgendes: sie war bei ihrem Bruder zu Besuch, bei dessen Sohn sie Patentante ist. Kind ...

von yola 17.09.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Anerkennung

Nochmal wg. Anerkennung vom Ex / Umfrage vom WE

Hallo ! Noch ein kleiner Beitrag zu dem Thema : Gerade war ich mit meiner Tochter beim einkaufen , auf dem Rückweg sagte sie mir , daß ich ja nicht soviel arbeiten würde wie der Papa , der würde ja jede Nacht arbeiten und danach noch Zeitungen austragen . ( Er musste den ...

von MeinSternchen 25.10.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Anerkennung

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.