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Geschrieben von zuckerpuppe am 13.05.2013, 8:09 Uhr

Knifflige Frage Unterhalt

Nachdem meine Suche im Netz irgendwie nicht recht weitergeholfen hat hoffe ich jemand von euch kann mir vielleicht helfen.

Seit kurzem besteht Kontakt zum Kindsvater (der bis dato untergetaucht war und den ich im Ausland wähnte). Er kann/möchte die Vaterschaft nicht anerkennen (was ich sogar nachvollziehen kann) und nach einigen Drohungen in der Frühschwangerschaft und seinem generellen Zustand wäre das fürs Erste auch in meinem Interesse. Nun habe ich bisher Unterhaltsvorschuss bezogen, möchte dies nun natürlich ändern.
Ist es möglich das er mir , natürlich mit wissen des Jugendamtes, Unterhalt für unser Kind zahlt ohne offiziell die Vaterschaft anzuerkennen?

Ich weiß, das klingt ziemlich absurd und irgendwie ist das die ganze Situation auch, aber vielleicht habt ihr einen Rat.

Vielen Dank

 
58 Antworten:

Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von shinead am 13.05.2013, 8:14 Uhr

Wenn der KV freiwillig zahlt, dann ist das selbstverständlich möglich. Allerdings gibt es ohne Vaterschaftsanerkennung keine Möglichkeit ihn zur Zahlung zu verpflichten. Hört er auf zu zahlen, hast du keine handhabe.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 8:58 Uhr

Hast Du ihn denn angegeben als Vater ?

Du kannst den Vorschuss natürlich beenden, dass der Steuerzahler auf den Schulden des Dir bekannten Vater sitzen bleibt, und Du diesen nicht nennst, ist allerdings Betrug, beziehungsweise " erschleichen von Sozialgeldern "

Wenn Du weißt wie er erreichbar ist solltest Du das melden.

Umgang, Sorgerecht etc. stehen auf einem ganz anderen Blatt, welches er erst einmal durchsetzen müsste.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von mf4 am 13.05.2013, 9:20 Uhr

Das JA wird den UHV von ihm zurück verlangen, denn ihm wurde der UH vorgeschossen, den er hätte zahlen müssen.
Ob er dann nebenbei noch ein paar hundert Euro monatlich locker machen will für laufenden Unterhalt? Versprechen kann er dir viel, du hast nichts in der Hand und jedem Monat bangen, ob UH kommt oder nicht wäre nicht mein Fall.
Vater bekannt also würde ich das auch alles festmachen wollen.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 9:43 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Es fällt mir echt ein Stein von Herzen das das machbar ist, dachte das JA würde da nicht mitspielen da sie ja auch bangen müssten ob er dann wirklich regelmäßig zahlt. Den Vorschuss beenden geht leider nicht, bzw. wollte ich ihn ja auch gar nicht beantragen, war aber arbeitssuchend zum Zeitpunkt der (ja, ungewollten) Schwangerschaft und damit musste ich ihn beantragen.
Das sie den Vorschuss zurückverlangen ist klar, das dürfte nicht das Problem sein. Sicher weiß man nicht ob er regelmäßig zahlen wird, ich gehe aber insofern davon aus als das er auf keinen Fall möchte das es "offiziell" wird und sich daher denke ich (oder klamnmer mich zumindest an die Hoffnung..) davor hüten wird das das dann rechtlich geklärt werden würde.
Das das mit dem Umgangsrecht, etc. nicht so schnell geht ist klar, aber ich scheue mich noch sehr davor. Ich weiß einfach nicht wie es/er sich noch entpuppt. Und da die Entführungsdrohung schon im Raum stand möchte ich (zum jetztigen Zeitpunkt) nicht mit dem Gedanken leben das er das Kind auch irgendwann mehrere Wochen mit in den Urlaub nehmen kann.

Und ja, ich weiß wie suboptimal das Ganze ist.

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Sternschnuppe

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 9:47 Uhr

Entschuldige, ich blick hier noch nicht ganz durch wie das mit dem Beantworten läuft, deine Frage war grad bei mir untergegangen.. Nein, habe ich nicht, bzw. nur das was mir bekannt war was leider nicht viel war.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 9:53 Uhr

Er will das Kind nicht anerkennen, aber er droht es ggfs. zu entführen?

Bitte rechne nicht mit einem regelmäßigen Zahlungseingang von diesem nichtjuristischen biologischen Kindsvater. Wenn du die Vaterschaft nicht feststellen lässt, dann sind das freiwillige Spenden seinerseits.

Übrigens bist du leider genauso in einer blöden Situation wie er, der er offenbar nicht möchte, dass die Vaterschaft bekannt wird: Wenn sich dieser Hinderungsgrund irgendwann auflöst und er die Vaterschaft selber feststellen lässt, dann stehst du als die Dumme da, die wider besseren Wissens "Vater unbekannt" angegeben hat.

Also denk nochmal drüber nach, wie du dich und dein Kind am Besten stellen kannst und vergiss nicht wahrscheinliche zukünftige Entwicklungen bei diesen Überlegungen mit ein zu beziehen.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 10:08 Uhr

Richtig Pamo, du hast es gut erkannt.
Genau das ist der Knackpunkt. Wir befinden uns in einer Pattsituation, er muss Angst haben ich unternehme etwas hinter seinem Rücken in dieser Richtung, ich habe Angst das er etwas macht und man mir dann böse Absicht unterstellt. Bisher war alles sozusagen rechtens, ich habe angegeben was ich wusste, versucht ihn auf der deutschen Nummer zu erreichen, etc. und hatte mich dann damit abgefunden das Kind alleine durchzubringen. (durch schon angedeutete Umstände war es mir sogar fast lieber, auch wenn ich es natürlich für das Kind bereut habe, weiß ich doch wie wichtig ein Vater zur Identitäsfindung ist).
Nun mache ich mich strafbar und erschleiche mir auch noch Geldleistungen, was ganz sicher nicht meine Absicht ist.
Werde ihn diese Woche wiedersehen und dann steht der Gang zum JA an , wollte nur sichergehen das das ohne Vaterschaftsanerkennung geht.

Eben, über die Entwicklungen kann auch ich leider nur spekulieren, und zerbrech mir da auch jeden Abend den Kopf, wiege alle für und widers und Eventualitäten ab. Auch warum er nach 11 Monaten erst wieder auftauchte, welche Ziele er damit verfolgen könnte.. etc. .. Alles MIst

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Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 12:13 Uhr

Oder willst Du jetzt die 11 Monate Unterhaltsvorschuss zurückzahlen ?
Damit er zahlen muss, muss er die Vaterschaft anerkennen.
Nur so wird er haftbar gemacht.

Abgesehen von den Rechten die Du Deinem Kind verwehrst. Erbansprüche etc.

Was willst Du denn nun genau beim Jugendamt, wenn nicht die Anerkennung ?

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.05.2013, 13:04 Uhr

Ich bezweifle SEHR ernsthaft, daß das JA die Füße stillhält, wenn da ein Elternpaar aufkreuzt und der Mann sagt: "Ich bin der KV des vaterlosen Babys, für das Sie bisher brav UHV gezahlt haben. Ich will in Zukunft zahlen, auch den UHV zurückzahlen, aber keine Vaterschaftsanerkennung machen. Das ist doch sicher fein für Sie, oder?"

Denn: Auch der Anspruch des JA gegenüber dem KV bezüglich der Rückzahlung des UHV steht auf tönernen Füßen, wenn das unter "Nettigkeit eines freundlichen Mannes von der Straße, der die letzten 11 Monate verschollen war" verbucht werden soll/muß. Außerdem vertritt das JA die Interessen des Kindes gegenüber dem KV, und die finanziellen Interessen sind nun mal nur mit einer Vaterschaftsanerkennung festzuzurren. IMHO wäre es grob fahrlässig, wenn das JA da einen auf "ich hör nichts, ich seh nichts, ich sag nichts" macht - aus rein pekuniärer Sicht, und letztlich ist es das, was das JA interessiert.

Was Ihr privat, ohne das JA, macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber das JA ist letztendlich eine Behörde und kein Beichtstuhl, wo man mit drei Vaterunser und ansonsten ohne Konsequenzen wieder entlassen wird.

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:06 Uhr

oje, weiter oben hieß es doch es geht. Also wenn dreht es sich um 5 Monate , hab mich schlecht ausgedrückt, er ist in der Schwangerschaft schon verschütt gegangen und jetzt (Kind ist 5 Monate) wieder aufgetaucht.

Er ist durchaus bereit zu zahlen (klar weiß man nie wie sich das in den nächsten Jahren entwickelt), das einzige Problem ist die Anerkennung. Erbansprüche etc. entfallen, es sei denn er würde sich hier irgendwann einbürgern oder wie auch immer sowas läuft. Er ist arabischer Herkunft, hat nur ein begrenztes Visum (vielleicht auch daher sein plötzliches Interesse für das Kind..) und da das Kind unehelich gezeugt wurde und nicht seinen Namen trägt ist zumindest nach seiner Gesetzgebung erben etc. nicht möglich.

Ich möchte im Grunde "nur" raus aus diesem unerlaubten Zustand in dem ich mich befinde. So lange ich nicht arbeiten gehen kann ( Kitaplatzsuche läuft schon seit dem zweiten Monat der Schwangerschaft) werde ich ja gewissermaßen gezwungen den Unterhaltsvorschuss zu bekommen und das ist natürlich nicht OK wenn es einen Vater gibt der sich nun auch kümmern möchte und der ja dann auch zahlen wird. Daher hatte ich die Hoffnung wir könnten gemeinsam zum JA, er könne sich verpflichten Unterhalt zu zahlen und müsste das Kind trotzdem nicht anerkennen.

Ich sag ja, absurd.. Aber erst einmal auch vielen Dank das ich nicht gleich angegriffen wurde von euch! Habe mich schon auf die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen gewappnet.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 13:09 Uhr

Zuzüglich kommen weitere Sozialleistungen dazu.
Wenn Du bei Eintritt der Schwangerschaft arbeitslos warst dann wirst Du H4 irgendwann bezogen haben ? Von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld kann man schwer leben.
Auch diese Sozialleistungen wäre dem Vater anteilig in Rechnung zu stellen.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:13 Uhr

Ich weiß leider nicht was IMHO heißt :/

Ja,ich habs auch befürchtet das es so einfach nicht geht. Ich dreh mich mit all diesen Fragen seit Monaten im Kreis . Kindswohl, Unterhalt, Umgangsrecht, Entführung, Vater taucht ab, Angst Vater taucht wieder auf, Angst Vater taucht nicht auf... und komme einfach zu keinem vernünftigen Ergebnis/Weg. Jeder Schritt könnte der falsche sein. Dazu schon in der Schwangerschaft Sprüche in der Familie zwecks Abtreibung und glücklich ist niemand mit der Situation.
Ich hab mir das alles auch mal so anders gewünscht/vorgestellt und ich liebe das Kind über alles aber das die äußeren Umstände nun so derart scheiße auf gut deutsch sind zerreißt mir das Herz. Entschuldigt das Gejammer. Ich weiß, schuld eigen.

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 13:14 Uhr

Versuchen kannst du es ja. Geht zusammen hin zum JA. Wahrscheinlich werden die hochinteressiert seinen Ausweis begutachten, damit sie wissen an wen genau sie die Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft schicken sollen.

Wenn das Kind aufgrund des Nachnamens und der Unehelichkeit in seiner Heimat nicht erben kann, dann wird die Anerkennung der Vaterschaft daran auch nichts ändern und es entsteht für ihn auch kein "Schaden".

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 13:14 Uhr

Ach, Du hattest ja nun wirklich keine Ahnung wo er ist, was sollst Du da anderes machen als Du nun hast ?

Nur jetzt fängt es an eventuell illegal zu werden, und Du hast es in der Hand.
Teile der Vorschusskasse mit dass Du nun weißt wo er steckt, und wie er erreichbar ist.

Damit hast Du Deine Pflicht getan, der Vorschuss läuft weiter und die kümmern sich um den Rest.

Und natürlich ist das Kind Erbe .

Sei besonnen, mach Dich nicht strafbar !

Wenn er zahlen will, dann kann er das auch gleich vernünftig regeln.

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von mf4 am 13.05.2013, 13:15 Uhr

Er muss schon die Vaterschaft anerkennen und ich verstehe auch nicht warum du nicht darauf drängst. Dann gleich noch UH berechnen lassen, eine vollstreckbare Urkunde erstellen lassen und dann holt sich das JA den bisher gezahlten UH-Vorschuss von ihm, er ist verpflichtet laufenden UH zu zahlen und tut er es nicht dann kannst du klagen.

Er war weg aber nun ist er da also pack ihn am Kragen, macht alles schriftlich beim JA. Solltest du mal weiter rutschen, Hartz4 z.B. dann wird das Amt das H4 des Kindes auch von ihm zurück haben wollen. Dem Vater schenkt keiner etwas.

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Sternschnuppe

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:17 Uhr

Auch damit hab ich schon gerechnet, hatte noch die "Hoffnung" das sich das auf verheiratete Paare beziehen würde, also getrennt lebende verheiratete. Bisher habe ich auch alles was ich konnte zur Seite gepackt für den Fall, da ich das Kind noch voll stille und eh nicht verstanden habe warum ich jetzt einen Mehrbedarf habe bzw. das Kind einen Regelsatz erhält (der ja logischerweise mit Unterhaltsvorschuss und Kindergeld verrechnet wird) . Es ging aber nicht das nicht zu bekommen.

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:27 Uhr

Ich will mich auf keinen Fall strafbar machen, das ist klar.
Für ihn dürfte das Ganze sehr heikel werden, da er sich in seinem Land mit der Zeugung (und dem damit belegten Verkehr vor der Ehe) strafbar gemacht hat. Klar, das soll nicht mein Problem sein, das wusste er vorher. Ich will ihn nur auch deshalb nicht außen vor lassen das er nicht plötzlich ahnungslos nach Hause reist und da erstmal abgeführt wird deshalb. Denke allen ist klar an wem er das im Nachhinein auslassen würde.

Ich bin nicht wirklich scharf auf die Anerkennung da ich einfach panische Angst habe das er mir das Kind doch noch irgendwann wegnimmt (auch jetzt fanden die Besuche nur unter Aufsicht von Freunden von mir statt). Klar ist das unrealistisch, seine Familie weiß ja nichtmal was von der Existenz des Babys. Auch hat er dort drüben einiges erlebt (ich sag nur "Arabischer Frühling" und er ist an sich ein ruhiger, besonnener Mann der aber noch sehr unter dem Erlebten leidet, ich habe keine Ahnung wie sich so ein Trauma auch später noch auswirken kann und habe einfach riesen Angst davor mein Kind zu gefährden und es ihm mitgeben zu müssen in Zukunft. Die Dame vom JA damals kannte einen Teil der Geschichte und meinte auch wenn er wieder auftaucht wird erstmal nur ein betreuter Umgang in Frage kommen. Ja, erstmal.. Und dann?

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 13:32 Uhr

Es meldet keiner in sein Land dass er hier Vater ist.
Und wegen Umgang müsste er erst einmal klagen um den unbetreut zu bekommen.

Das wird man dann ganz ganz ganz langsam angehen lassen.

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Sternschnuppe

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:41 Uhr

Echt?? Bist du dir da zu 100% sicher?? Das würde die Sachlage zumindest in diesem Punkt ja schonmal wahnsinnig verändern!!

Das er den Umgang nicht heut oder morgen bekommt dachte ich mir, aber auch mit Klagen wird er ihn ja dann irgendwann bekommen. OK, wie er mir inzwischen erzählte lernt er jetzt auch Deutsch, möchte sich hier was aufbauen, etc. Soll heißen je verwurzelter er irgendwann hier ist um so mehr würde ich dem Ganzen vielleicht auch trauen. Und wenn wir uns besser kennenlernen mit der Zeit. Ich weiß, im Idealfall sollte man denjenigen mit dem man ein Kind hat schon verher kennen / einschätzen können .. :(

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Re: Es geht nicht ohne Anerkennung !

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 13:43 Uhr

Für mich klingt das nach einer Einwickelgeschichte bestehend aus den Faktoren Schuldgefühl und Drohung: "Wenn du mich als Vater angibst, dann werde ich in meinem Heimatland gesteinigt! Tu es nicht, büddebüddebüdde... Ich zahl auch brav! Und wenn du es doch tun solltest, dann werde ich voller Verzweiflung das Liebeskind in die Heimat mitnehmen und du wirst es niiiieeee wiedersehen."

Hochdramatisch emotional, faktisch unzutreffend, geeignet um dich in die Enge zu treiben und dir den schwarzen Peter zuzuspielen.

Ich neige zu Sicherheitsdenken und würde folgendes machen: Ihn beim Jugendamt als Vater angeben, mir seine dramatischen Schilderungen der Konsequenzen nicht anhören (wirklich gar nicht) und abwarten ob er überhaupt Umgang haben will. Könnte doch auch gut sein, dass er null Interesse hat und mit seinem Wiederauftauchen sicher stellen will, dass du schön moralisch unter Druck bleibst und ihn weiterhin nicht angibst. Falls er Umgang haben will, diesen klar reguliert mit Begleitung gewähren. Falls er nochmal eine Entführungsdrohung ausspricht, dies sofort bei der Polizei und beim JA aufnehmen lassen.

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Re: Sternschnuppe

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 13:45 Uhr

natürlich hat sie recht

ganz im Gegenteil muss ER die Geburt des Kindes bei seiner Botschaft melden, wenn er dem Kinde die entsprechende Staatsangehörigkeit verschaffen möchte

in Deutschland wird das Kind nur als Deutscher behandelt

Ich vermute, er ist ein Bluffer

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Vielen Dank Pamo!

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 13:58 Uhr

Puh, erstmal fällt mir für den Teil das es sein Land nicht erfährt ein Stein von Herzen, also das das nicht haltbar ist was er sagte. Bzw. selber annahm, er war ja damals erst noch der Meinung auch bei uns bekäme das Kind automatisch den Nachnamen des Vaters und ist aus allen Wolken gefallen das dem nicht so ist.
Hab das ehrlich gesagt auch so geglaubt, bzw hat meine google Suche da auch nichts eindeutiges ergeben.

Das mit dem Heimatland soll tatsächlich stimmen, der Mann einer Freundin kennt sich da aus (selber arabischstämmig aber hier groß geworden). Was natrürlich dennoch ja nicht mein Problem sein sollte da er das vorher wusste, mir sowas im Traum nicht eingefallen wäre.

Ansonsten gebe ich dir Recht, bzw. tat die klare Ansage eines Außenstehenden da grad auch mal gut. In meinem Umfeld glaubt man auch das das so nicht alles stimmen kann (ich hab ja jetzt nur einen kleinen Teil der ganzen "Storys" von ihm wiedergegeben). Er hat sich damals auch gut davor gedrückt meine Freunde kennen zu lernen damit auch andere sich ein Urteil bilden können. Ich selber kenn nur ihn, wir unterhalten uns auf englisch und ja, ich hab praktisch keine Möglichkeit irgendetwas zu überprüfen was er sagt.

Ich bin eigentlich echt kein dummer Mensch (ich weiß, grad schwer zu glauben :) ) und ich verstehe selber nicht warum ich, sobald er vor mir sitzt und anfängt zu reden ich jedes Wort für bare Münze nehme. Er zeigte grad erstmal wirkliches Interesse am Kind und selbst bei mir meldet sich da ein leises Stimmchen (Visum läuft bald ab und wenn er sich nicht schnell Selbständig macht muss er weg) ob ihm vielleicht überhaupt nur deshalb einfiel das er ja ein deutsches Kind hat...

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Re: Vielen Dank Pamo!

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 14:07 Uhr

Bitte, gern geschehen.

Wenn er dich verbal immer so einwickeln kann, dann empfehle ich dass du dich nicht mehr seinen Reden aussetzt.

Kommunikation vielleicht so, vielleicht sogar nur per SMS?
"Dienstag um 14h Termin beim Jugendamt. Alle Fragen können dort geklärt werden. Kind weint, muss auflegen."
"Sehr gerne Umgang mit Kind. Ist anfangs jeden Mittwoch 17-19h bei mir recht? Muss Windeln kaufen gehen, ciao." (Beim Umgang immer eine Freundin dabei haben!)
"Für die Lösung deiner Probleme drücke ich fest die Daumen! Das wird schon! Hilfe, Milch ist umgekippt, muss Schluss machen."

Du musst dich nicht einwickeln lassen. Und glaub mir: Der sorgt schon für sich, du SIEHST ja dass er das bestens beherrscht. Du bist nicht seine Mutter oder Sozialarbeiterin, du bist die Mutter seines Kindes; und dem Kind gegenüber hast du Verantwortung und niemandem sonst.

Viel Glück!

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Re: Vielen Dank Pamo!

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 14:18 Uhr

Mein Gott, wie blöd man sein kann.. Hab grad echt das Gefühl endlich nen Brett vorm Kopf loszuwerden.

Ich bin selber Trennungskind und war so sehr darauf bedacht bloß alles lieb, nett und friedlich zu lösen und zu versuchen eine Freundschaft zu ihm aufzubauen..
Ich hab ihm nichtmal einen Vorwurf gemacht das er die Ganze Zeit weg war mich, und damit das Kind, währende der Schwangerschaft im Stich ließ. Die ganzen Monate (bis jetzt vor zwei einhalb Wochen) nichtmal zu fragen ob es dem Kind gut geht, ob Mädchen oder Junge, ob wir was brauchen..
Er zeigt mir stolz sein neuestes Iphone, wirft mit Geld wie Heu um sich während ich mich freue das Das Baby das erste Mal mal nicht in second hand gekleidet ist und zieh ihm noch (ungefragt) Fotos des Babys ab die ich ihm gebe.


Vielen Dank

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Re: Vielen Dank Pamo!

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 14:22 Uhr



Das klingt schon viel besser. Und sei nett zu dir!

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Ich schon wieder..

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 15:05 Uhr

Habe gerade mit dem Standesamt telefoniert, der Herr konnte mir nun aber auch nicht sagen ob das nun in dem Heimatland des Vaters landet. Ihr seid euch aber Beide so sicher gewesen, darf ich fragen woher ihr das wisst?
Suche gerade die Nummer der entsprechenden Botschaft heraus aber vielleicht seid ihr ja schneller! ;)
(es würde mir einfach ein besseres Gefühl geben ihm zumindest in diesem Punkt klar den Wind aus den Segeln nehmen zu können)

Und Pamo: Ich werde es versuchen :)

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 15:15 Uhr

Du bist neu in dem Thema, woher sollst Du das alles wissen ?
Ich denke aber nicht dass er das Kind benutzen will um in Deutschland zu bleiben.
Dann würde er auf die Anerkennung drängen , damit das seinen Aufenthalt sichert.
Also gehe mal von echtem Interesse am Kind aus :-)

Vielleicht bekommt er gerade besseren Aufenthalt, wenn das in seinem Land so heftig ist. Dann ist er ja bedroht sollte er zurückkehren und das rauskommen ?

Ich weiß nicht, Du liest Dich nicht als wenn Du naiv bist und mit dem erstbesten in die Kiste springst.
Vielleicht gibst Du ihm eine Chance Vater zu sein.

In der nicht gewollten Schwangerschaft fallen oft Sätze die man nicht sagen sollte, das macht es nicht besser, aber so ein Ultraschallbild ist kein Vergleich zu dem eigenen Kind dann auf dem Arm.

Von daher : Auf jeden Fall angeben beim Jugendamt, damit bist Du völlig legal unterwegs und machst Dich nicht strafbar.
Umgang in Deinem Beisein oder einer Freundin.
Und dann wird die Zeit zeigen wie es wird.

Sich das nun zu überlegen ist wie in eine Glaskugel zu schauen, es weiß keiner.
Und auch der liebste und netteste ausländische Papa kann einen Rappel bekommen und das Kind entführen.
Jüngst erst ein Deutscher der wochenlang sonstwo auf der Welt war samt einigen Kindern.

Meistens sind die die drohen diejenigen die es nie machen würden.
Passt ja auch nicht zu seiner Geschichte, wenn ein uneheliches Kind so eine Schande da ist !

Gebt Euch Zeit, zurückkommen, sich melden und zahlen wollen, das ist schon ganz ganz viel wert

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Re: Ich schon wieder..

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 15:16 Uhr

Aus welchem Land kommt er genau ?

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Re: Ich schon wieder..

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 15:18 Uhr

Libyen

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Ruf da mal morgen an :

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 15:33 Uhr

http://lgc-berlin.com/kontakt

Ich kenne eine die mit einem Mann ein Kind hat, unehelich, er kommt auch aus Libyen.
Die sind auch nicht mehr zusammen und es gab nie Probleme oder dergleichen.

Seine Eltern und sie skypen miteinander, im Land war das Kind noch nicht.

Er besucht auch seine Eltern.

Also von daher ,........


Denke er hat Angst, ob die Gründe berechtigt sind denke ich eher nicht.
Aber wer weiß wie seine Familie so drauf ist ?
Aber das ist seine Baustelle und wenn er hier die Vaterschaft anerkennt, dann bekommt das da keiner mit.

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Also, normalerweise ist das so...

Antwort von Amula am 13.05.2013, 15:37 Uhr

....wenn der KV die Vaterschaft bestätigt (bzw. eben bestätigt wird), muss er mit der Geburtsturkunde auf die Botschaft seines Heimatlandes (oder eben in seinem Land auf die entsprechende Behörde) und dort das Kind melden und als Staatsbürger dieses Landes eintragen lassen....
Es KÖNNTE höchstens sein, dass, solltest du eine Unterhaltsbeistandschaft haben, und er zahlt nicht, dann das JA Meldung im dortigen Heimatland macht...aber auch das nicht, um jetzt dein Kind dort zu melden, sondern lediglich, wenn sie seinen Aufenthaltsort nicht kennen. Also in der Hoffnung, über die dortigen Behörden seine Adresse ect. raus zu bekommen.

Daraus folgert:

1. Solange er sich "vernunftig" verhält und ordendlich Unterhalt bezahlt, kommt keiner auf die Idee, das Kind in seinem Heimatland zu melden. Wozu auch? Nach deutschem Recht ist das Kind deutsch und hat mit der Heimat des Vaters nicht wirklich etwas zu tun

2. Da du eh schon Sorge wegen einer Entführung hast: Gib dem KV NIEMALS Geburtsurkunde, Kinderausweis...irgendetwas, mit dem er das Kind bei der Botschaft als seines eintragen könnte. bei den ganzen arabischen Ländern genügt eine Geburtsurkunde und die Unterschrift des Vaters und -schwupps- schon ist dein Baby lybischer Staatsbürger und hat auch gleich einen Pass...unter umständen sogar mit geänderten/angepassten Namen, bzw. Nachname des Vaters.
Dann würdem dem Vater 2 unbeaufsichtigte Stunden und Flugtickets genügen und weg wären die zwei.
Und glaub ja nicht so'n Mist vonwegen er traut sich nicht, seiner Familie davon zu erzählen. Wenn es hart auf hart kommt ist er nämlich der liebe Sohn, der jetzt auch noch ein Enkelkind mit nach hause bringt...und du die böse Schl***, mit dem Teufel im Bunde, die ihn -den armen Kerl- verführt hat und der man keinenfalls die Erziehung eines Kindes anvertrauen kann....

Bleib wachsam....

Was hat er denn für ein Visum, mit dem er sich jetzt auch mal so eben selbständig machen kann????

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und:

Antwort von Amula am 13.05.2013, 15:42 Uhr

wieso rufst DU auf den Ämtern an, um rauszufinden, ob IHM ggf. Unheil droht?

1. er hat 50% Schuld daran, dass du ein Kind bekommen hast
2. Er hat dich in der SS sitzen lassen
3. jetzt ist das Kind da, er ist der Vater und er hat somit Verpflichtungen, vor denen er sich drücken kann/will/in Zukunft drücken kann/will, weil du auf sein geheule reinfällst. Hat es ihn gekümmert, wie es dir und dem Kind in der Zeit ging, als er sich verp*** hat? Warum sollte es dich jetzt davon abhalten, klare Verhältnisse zu schaffen? Warum sollte es dich kümmern, ob sein Leben so easy weiter läuft wie bisher?


Du hast eine Verantwortung gegenüber deinem Kind, nicht gegenüber dem Kindsvater!

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Re: und:

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 15:48 Uhr

Weil sie für sich rausfinden will, ob er Mist erzählt / falsch informiert ist ?
Würde ich auch machen.

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Re: Ruf da mal morgen an :

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 17:49 Uhr

Das werd ich gleich morgen früh machen, vielen Dank. Und das du sogar genau so einen Fall kennst macht mir ja gleich noch mehr Mut.

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Re: Also, normalerweise ist das so...

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 18:07 Uhr

Deinen anderen Post hat Sternschnuppe schon richtig beantwortet :)
Und wenn ich ihn am Freitag sehe weiß ich dann ganz sicher wie die Sachlage ist und kann ihn entweder beruhigen bzw. an der Reaktion auch vielleicht sehen ob ihm das von vorneherein klar war.

Auch dein Post hat mir weitergeholfen, danke. Ganz sicher bekommt er von mir nie irgendwelche Papiere das Kind betreffend mit! Na das ist ja eh klar das ich im Zweifellsfall die böse bin.

Ich weiß nur das sein 3. Visum über ein halbes Jahr nun irgendwann abläuft und er wohl nur hierbleiben darf, bzw. es verlängert bekommt wenn er sich selbständig macht. Normal arbeiten darf er mit dem jetzigen Aufenthaltstitel wohl nicht.

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 18:18 Uhr

Mir kommt halt der Zeitpunkt des Wiederauftauchens so komisch vor. Aber ok, er hat auch ein großes Päckchen zu tragen und war mit sich selbst noch gar nicht im Reinen damals. Inzwischen kommt er mir etwas gefestigter vor, vielleicht ist das der Grund.
Ich finde es auch schlimm solche Gedanken zu haben aber mein (unser) Kind ist einfach das wertvollste was es gibt und da bleibt die Angst irgendwas nicht bedacht zu haben und der Schaden liegt dann beim Kind. Auf der anderen Seite war es auch für mich total emotional die Beiden nun endlich vereint zu sehen und er hat auch nur Augen für das Baby und ist ganz süß mit ihm.

Du hast recht, ich muss das auch einfach auf mich zukommen lassen.Also nicht das mit dem Jugendamt sondern die Zukunft. Es bringt ja auch nichts sich die Nächte um die Ohren zu hauen und alle möglichen Szenarien durchzuspielen..

Na morgen weiß ich ja dann schonmal mehr, und sollte er nicht wieder absagen seh ich ja am Freitag wie er reagiert. Und dann ab zum Jugendamt.

Ihr habt mir alle sehr geholfen!

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 18:26 Uhr

Würd mich freuen wenn Du berichtest wie es weitergeht.

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OK....es

Antwort von Amula am 13.05.2013, 18:48 Uhr

las sich für mich so, als wolltest du dich rückversichern, dass ihm auch bestimmt nichts passiert...schön, dass ich mich geirrt habe...

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Re: OK....es

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 18:52 Uhr

na wenn dann eher in dem Sinne das ich ihn nicht ins offene Messer rennen lassen wollte, also von wegen Knast in libyen oder so. Da würde er ja nun auch nicht lebenslänglich sitzen und hätte danach wohl ne Mordswut.

Nein, das Einzige was es zu schützen gilt ist mein (unser) Kind!

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Re: Knifflige Frage Unterhalt

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 18:53 Uhr

Das mach ich!

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schau mal hier...

Antwort von Amula am 13.05.2013, 19:15 Uhr

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/auslaender-als-existenzgruender-was-ist-zu-beachten

beim zweiten Absatz, "Nicht-EU-Bürger", gleich der erste Satz....

Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber wenn er mit seinem Aufenthaltstitel schon keine "normale" Arbeit aufnehmen darf, halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass er damit einen Betrieb gründen darf.
Da müsste er eigentlich schon extrem viel Geld mitbringen, für die Deutsche Wirtschaft förderlich sein...als Arzt irgendwo eine sonst verwaisende Landarztpraxis übernehmen oder sowas...

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Re: schau mal hier...

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 20:08 Uhr

Hmm.. so würde ich das jetzt auch interpretieren. Frage mich allerdings gerade in welchem Fall es denn ausdrücklich dort drinstehen würde.

Hab gerade die Voraussetzungen die man erfüllen muss gefunden um diesen besagten Aufenthaltstitel zu bekommen, könnte soweit schon alles zutreffen. Nur ob da ein regionales Interesse besteht weiß ich nicht.
Oje, wieder eine Sache mehr die so undurchsichtig ist bei ihm..

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Re: schau mal hier...

Antwort von Amula am 13.05.2013, 20:13 Uhr

Auf jeden Fall wäre das dann aber wohl nix mit "schnell noch Selbständig machen".....die reden da von Betrieben mit 25000 Eigenkapital, Schaffung mehrerer Arbeitsplätze...
ich weiß jetzt natürlich nicht, ob das auf deinen KV zutrifft...aber das sind ja normalerweise dann größere Betriebe, die langfristig geplant und vorbereitet werden, mit Marktanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen usw. usf.....
definitiv nix, was mal so eben nebenbei mal schnell gemacht wird, um einen Aufenthaltstitel verlängert zu bekommen...

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Re: schau mal hier...

Antwort von zuckerpuppe am 13.05.2013, 20:42 Uhr

Nö, dann trifft das so nun doch nicht auf ihn zu. Eigenkapital (bzw. das seines Vaters) ist nach seiner Aussage vorhanden. Ansonsten geht es wohl darum Lizenzen von Firmen zu kaufen, ihnen Ware in Libyen abzunehmen und diese dort, bzw.die Lizenz um die Ware dort zu verkaufen zu verkaufen. (toller Satz) Mit im Boot wäre genau eine Person deutscher Staatsangehörigkeit so wie ich ihn verstanden habe. Bisher stand aber auch einfach unser Kind bei den 2 Treffen im Vordergrund so das ich noch keine Gelegenheit hatte da nachzubohren. Und zum letzten Treffen ist er ja nicht erschienen..

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Re: schau mal hier...

Antwort von Amula am 13.05.2013, 21:13 Uhr

Klingt nach einem Art "internationalen Handelsvertreter"...

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"auffliegen"

Antwort von Pamo am 13.05.2013, 22:00 Uhr

Welche deutsche Stelle soll das denn sein, die hingeht, alle Staatsbürgerschaften der Kindsväter prüft und die entsprechenden Botschaften anschreibt? Wie gesagt, in Deutschland gilt das Kind ausschliesslich als Deutscher, das interessiert die deutschen Behörden null.

Welche Motivation sollte bspw. das deutsche Standesamt oder Meldebehörde auch haben, dies zu tun?

Sogar wenn ein deutsches Kind im Ausland geboren wird, erfahren die deutschen Behörden das nicht, wenn die Eltern des Kindes die deutsche Botschaft oder sonstigen Behörden nicht kontaktieren. (Eigene Erfahrung, bei mir selber und bei meinem Kind war es auch so)

Solange er nicht SELBER hingeht und das Kind bei der libyschen Botschaft "anmeldet" weiß kein Mensch in Libyien dass dieses Kind existiert oder gar wer der Vater ist.

Lass dich mal nicht fertig machen von solchen "Horrorgeschichten".

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Re: "auffliegen"

Antwort von zuckerpuppe am 15.05.2013, 20:15 Uhr

Hallo Pamo, ja du hast recht, ich sehe ja inzwischen wie unsinnig das war. Für mich ergab das insofern Sinn als das das Krankenhaus ja auch alles ans Standesamt weitergeleitet hat und die dann wiederum ans Einwohnermeldeamt. Dachte da wäre dann der nächste Schritt automatisch das die das auch nach Libyen weitergeben. Bzw. nachdem ich dazu nichts fand und er mir das im Brustton der Überzeugung sagte war das dann tatsächlich eine Tatsache für mich.

Ich wollte es dennoch gern nochmal von der deutsch-libyschen Kammer hören, einfach weils für ihn nochmal mehr "schlagkraft" hat als wenn ich sage hab ich im Forum erfahren.
Hab die nun zwei Tage lang mit Anrufen bombadiert aber da geht keiner ran, aber immerhin haben sie mir vorhin meine mail beantwortet das sie das auch nicht wüssten. Hab die email auf ihr Anraten nun nochmal an die libysche Botschaft geschickt.

Ich bin mal gespannt was er am Freitag, wenn er denn erscheint, dazu zu sagen hat. Zumal mir inzwischen auffiel das er ja (angeblich) Geld von der Botschaft erhält und spätestens dann wirds schwer das alles zu verheimlichen. Meine Güte, warum soll auch mal was einfach sein an der Sache.
Albträume was das Umgangsrecht angeht hatte ich letzte Nacht zur genüge, das wird dann später noch heiter genug.
Naja, jammern hilft ja nun auch nichts.

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Re: "auffliegen"

Antwort von Pamo am 16.05.2013, 8:38 Uhr

Hoffentlich hast du keine Namen angegeben, und mit deinen Anfragen schlafende Hunde geweckt.

Leider sind die Auskünfte von den Botschaften oftmals nicht von Kompetenz gekennzeichnet, da würde ich nicht soviel erwarten.

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"nicht von Kompetenz gekennzeichnet" ist noch untertrieben

Antwort von Amula am 16.05.2013, 12:37 Uhr

...gerade die Botschaften aus den arabischen Ländern sind bekannt dafür, dass sie Deutschen - und insbesondere deutschen Müttern- gerne bewusst falsche Auskünfte erteilen.
In diesen Ländern gehören Kinder normalerweise zum Vater...und sowie diese Botschaftsmitarbeiter etwas wittern, was danach riecht, dass da eine deutsche Mutter einem Vater Probleme bereiten will, werden oftmals verwirrende oder sogar eindeutig falsche Auskünfte erteilt.

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Re: "nicht von Kompetenz gekennzeichnet" ist noch untertrieben

Antwort von zuckerpuppe am 16.05.2013, 14:05 Uhr

Na ihr versteht es einem Mut zu machen ;)
Spaß beiseite, meinen Namen habe ich bewusst falsch angegeben, möchte mich ja nicht in Teufels Küche bringen. Bisher keine Reaktion, die haben aber offiziell auch keine Sprechstunde. Werde mein Glück ein letztes Mal beim Standesamt versuchen und ansonsten seid ihr euch ja alle sicher und auch für mich klingt es inzwischen sehr plausibel.
Nach nochmaligem melden meinerseits hat der Kindsvater einem Treffen für morgen zugesagt, bin mal gespannt wie er auf die "freudige" Nachricht reagiert..

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Und noch ein Gegenargument....

Antwort von Amula am 16.05.2013, 19:42 Uhr

in den ganzen arabischen Ländern, die die muslimische Grundsätze so schön hochhalten, ist es üblich, die vor einem Imam geschlossene Ehe ebenfalls als "gültig" anzusehen, unabhängig davon, ob diese amtlich besiegelt ist oder nicht....

Insofern: selbst WENN die Behörden in Lybien irgendwie von dem Kind was mitbekommen würden, würde dem KV trotzdem nichts passieren, da dazu erst mal nachgwiesen werden müsste, dass ihr NICHT zu dem Zeitpunkt muslimisch verheiratet war...und so doof wird er ja wohl nicht sein, das dann jemanden auf die Nase zu binden....

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Re: Und noch ein Gegenargument....

Antwort von zuckerpuppe am 16.05.2013, 21:49 Uhr

Na da ist es aber meines Wissens nach so das das Kind ja automatisch den Namen des Vaters erhält und somit stellt sich die Frage gar nicht. So kamen wir ja damals drauf als ich ihm den Voramen nannte der mir im Kopf rumschwebte und er ausprobierte wie das mit seinem Nachnamen klang und ich ihn verwirrt fragte wie er darauf kommt das das Baby seinen Nachnamen hätte. Da war er dann ganz fassungslos und im weiteren Gespräch dann der Meinung das Kind dann doch nicht anerkennen zu können. Na ich bin ja mal auf morgen gespannt..

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Re: Und noch ein Gegenargument....

Antwort von Amula am 17.05.2013, 11:06 Uhr

Wenn ein Kind in einem muslimisch/arabischen Land auf die Welt kommt, somit also dortiger Staatsbürger ist und dortiges Familienrecht Anwendung findet, bekommt es i. d. R. tatsächlich automatisch den Nachnamen des Vaters.

Aber dein Kind ist in Deutschland geboren, deutscher Staatsbürger und somit kommt deutsches Familienrecht zur Anwendung....

SOLLTE der KV auf die Idee kommen, sein Kind bei der Botschaft als Lybischer Staatsbürger eintragen lassen (VERSUCHE DAS ZU VERHINDERN!!! Thema: Kindesentzug), könnte es sein, dass in den lybischen Urkunden dann automatisch der Nachname des Vaters auftaucht.

Du merkst: ich hab da so meine Erfahrungen gesammelt...

falls du Hilfe brauchst, oder noch Fragen hast: gerne auch per PN

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Re: Und noch ein Gegenargument....

Antwort von zuckerpuppe am 17.05.2013, 14:19 Uhr

Vielen Dank das du so viele nützliche Tipps hast und ich merke schon das du auch deine Erfahrungen gesammelt hast. Ich fieber erstmal dem Treffen nachher entgegen und werde dann berichten und dein Angebot mit der PN auch gerne annehmen wenn es nötig wird.

Das das deutsche Familienrecht zum tragen kommt ist klar, wollte nur aufzeigen woher dieses Missverständnis damals kam. Hatte ihm auch tunlichst verschwiegen das es auch machbar wäre das sie seinen Nachnamen bekommt.

Nee, nee, keine Sorge. Er wird keine Unterlagen von mir bekommen für die Botschaft!

So, der countdown läuft..
Ich lass von mir hören

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Re: Und noch ein Gegenargument....

Antwort von Amula am 17.05.2013, 14:39 Uhr

Ohren steif halten!!!!

alles Gute

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Wieder zurück

Antwort von zuckerpuppe am 17.05.2013, 18:11 Uhr

und um ein paar Erkenntnisse reicher aber noch immer verwirrt..
Man hat gemerkt das ich ihn eiskalt damit erwischt habe, er schaute recht.. sorry.. pissig als ich ihm die frohe Kunde überbrachte.
Will sich nochmal mit seinem Anwalt kurzschließen, ist noch immer der Meinung es würde im Zuge seiner Visumsverlängerung irgendwie bei der Botschaft landen, als irgendeine Nummer vermerkt werden..
Plötzlich bekommt er wohl auch schon seit 5 Monaten kein Geld mehr von denen..
Das das Kind ihm beim Visum nicht hilft hat er vorab schon geklärt und das das Jugendamt ihn wohl auch nicht zu einem Vaterschaftstest verdonnern kann wusste (meinte er zu wissen) er auch schon. Wenn dann nur über die Behörden und er dürfte den Test in Libyen machen ?! Komisch was er alles weiß..
Ursprünglich wollte er jetzt im Zuge der Selbständigkeit verreisen, aber das hat sich mit dieser Entwicklung wohl erledigt. Hat er Angst dann zu viel Geld zu besitzen? Hat er es aufgegeben in Deutschland zu bleiben weil nun zu teuer ? Hmm.. Ein Schelm wer böses dabei denkt..
Und im Grunde würde das doch keiner erfahren wer er ist und warum wir das machen sollen..
Hab ihn daran erinnert das er sie ja eh total gern anerkennen wollte damals.. Ja klar, und wir bekommen das schon hin.. Aber die Probleme dabei..

Naja, hab ihm einfach gesagt er solle es mit seinem Anwalt klären welche Probleme entstehen und wie er sie aus der Welt schaffen kann da ich keine andere Möglichkeit habe.
Er meldet sich dann später nochmal..

Jaaa.. Wie klingt das für euch?..

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Re: Wieder zurück

Antwort von Amula am 18.05.2013, 12:15 Uhr

Na, klingt doch prima....
Und du marschierst bitte gleich kommende Woche zum JA und gibst denen an, dass weißt, wo sich der Vater aufhält....sonst hast du nämlich nachher doch noch die A....Karte, weil dir vorsätzliches Verschweigen vorgeworfen wird.
Falls du im Gespräch irgendwie rausgehört hast, wer sein Anwalt ist, kannst du ja den Namen gleich mit angeben. Da freut sich der Beistand, wenn er gleich weiß, an wen er sich wenden muss *gggg*

Und: wieso kann ihn das JA nicht zum Vaterschaftstest bitten? Sollte er die Vaterschaft abstreiten und du bist dir sicher (sorry, geht jetzt nicht gegen dich...) wird das JA schon seine Schritte unternehmen. Und NEIN!, solange er hier in Deutschland ist, wird er auch in einem deutschen Labor seine Gene abgeben dürften.

Ein richterlich oder öffentlich angeordnetes Abstammungsverfahren (schöööööönes Amtsdeutsch) wird, falls er z. B. bereits wieder in Lybien ist, über die dortigen Behörden abgeglichen. d. h., mit eben mal ein Wattestäbchen einspeicheln und per Luftpost privat nach D schicken, is nix! Wenn er also uuuuuuunbedingt wert drauf legt, dass die Behörden in Lybien doch von dem Kind mitbekommen, kann er ja weiterhin sicher der Anerkennung verweigern....

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Re: Wieder zurück

Antwort von zuckerpuppe am 18.05.2013, 14:54 Uhr

Ja, das werde ich tun. Leider weiß ich den Namen des Anwalts nicht, kann den Kindsvater ja fragen ob er mir den netterweise mitteilt ;)

Warum er den angeblich nicht hier machen muss weiß ich nicht, aber das wird er schon tun wenn er solche Angst vor den libyschen Behörden hat. Ich kam aber auch nicht umhin ihn scherzhaft zu versichern das es dem JA reichen würde sich ihn und das Kind anzuschauen.. Da ist jeder Test im Grunde überflüssig.

Warte immer noch auf ein Lebenszeichen von ihm, er geht auch nicht ans Telefon. Keine Sorge, nicht um mich umstimmen zu lassen sondern eher weil mich interessiert welche Geschichte er mir nun auftischen wird.

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