Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ungewohnt am 01.04.2013, 10:12 Uhr

Unterhaltsanspruch

Ich habe aus lauter Langeweile mal angefangen, die aufgelaufenen Unterhaltsschulden aufzulisten, damit mein Sohn diese einfordern kann.
Von 18 Jahren Anspruch habe ich jetzt nur 6 rausgesucht (danke ans Internet wg. Düsseldorfer Tabelle) und komme auf fast 25.000 €.

Aber wie ist das mit Zinsen? Stehen die meinem Kind auch zu? Wenn ja: wieviel %?

 
7 Antworten:

Re: Unterhaltsanspruch

Antwort von Möhrchen am 01.04.2013, 11:40 Uhr

Schau mal hier:

http://www.juraforum.de/lexikon/verzug-mit-unterhalt

Demnach sind diese Schulden wie anderen Geldschulden auch zu verzinsen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch

Antwort von Möhrchen am 01.04.2013, 11:44 Uhr

Er wird sich aber doch sicher einen Anwalt nehmen - oder? Der kennt dann auch die üblichen Zinsansprüche...stellen würde ich die auf jeden Fall.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch

Antwort von Lena_1977 am 01.04.2013, 14:19 Uhr

Warum jetzt ? Und warum wurde in der Vergangenheit nicht gezahlt ? Wurde der Vater in Verzug gesetzt ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch

Antwort von ungewohnt am 01.04.2013, 14:49 Uhr

Natürlich ist der Vater im Verzug, er lässt sich aushalten und hat lieber immer die EV abgegeben. Aber vielleicht zahlt er jetzt, da das Geld direkt an das Kind geht und nicht mehr an die unverschämte Ex, die sich einfach getrennt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch

Antwort von nane973 am 01.04.2013, 19:30 Uhr

Frage:

Gilt das mit dem in der Vergangenheit aufgelaufenem Unterhalt und die Forderung darauf nicht nur bei tituliertem Unterhalt, oder auch für "normalen" nicht titulierten Unterhalt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch - Nane?

Antwort von ungewohnt am 01.04.2013, 20:06 Uhr

Versteh ich jetzt nicht?
Habt ihr eine Vereinbarung? Aber der Unterhalt ist nicht tituliert?
Ein Titel ist 30 Jahre gültig, wie das bei freiwilligen Vereinbarungen ist, weiß ich nicht.
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe:
- Zahltag ist festgelegt
- Geld kommt nicht, man mahnt und dann gilt 5 % über Basiszinssatz...

Würde für mich bedeuten: Zahltag 1. d.M. und Geld kommt erst am xxxxx, kämen noch Zinsen dazu. Aber eine Mahnung ist wohl nötig....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch - Nane?

Antwort von nane973 am 02.04.2013, 12:30 Uhr

Wir haben nur eine Vereinbarung. Mein Anwalt sagte mir, das Rückwirkender Unterhalt (damals ging es auch nur um zwei Monate) nicht eingefordert werden könne, da wir keinen Titel haben. Ich hätte also Klagen müssen und für die Zukunft dann einen Titulierten Unterhalt gehabt, der dann bei zukünftigem Verzug, auch Rückwirkend eingefordert werden könnte.

Ich schließe aus deiner Antwort aber, das Du einen Titel hast, und somit Rückwirkend den Unterhalt einfordern kannst. Ist er denn Leistungsfähig ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht

Hallo Ihr Lieben, ich schreibe nur sehr selten hier, da ich seit einigen Jahren nicht mehr alleinerziehend bin, aber nun brauch ich doch mal wieder eure Hilfe. Der KV meines Sohnes (10) möchte keinen Kontakt, hat auch im letzten Jahr versucht, durch einen Vaterschaftstest ...

von Maiglöckchen 26.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsanspruch

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Hallo, ich bin ratlos und weiß nicht genau, wie ich mich richtig verhalte. Ich bekomme im Oktober mein erstes Kind - ungeplant, aber nun doch von mir herzlich willkommen. Mit dem Erzeuger hatte ich 1,5 Jahre keine richtige Beziehung und nun auch keinen Kontakt mehr...(er ...

von Sandra-72 05.06.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsanspruch

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.