Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amula am 13.05.2013, 19:15 Uhr

schau mal hier...

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/auslaender-als-existenzgruender-was-ist-zu-beachten

beim zweiten Absatz, "Nicht-EU-Bürger", gleich der erste Satz....

Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber wenn er mit seinem Aufenthaltstitel schon keine "normale" Arbeit aufnehmen darf, halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass er damit einen Betrieb gründen darf.
Da müsste er eigentlich schon extrem viel Geld mitbringen, für die Deutsche Wirtschaft förderlich sein...als Arzt irgendwo eine sonst verwaisende Landarztpraxis übernehmen oder sowas...

 
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