Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 13.05.2013, 13:43 Uhr

Es geht nicht ohne Anerkennung !

Für mich klingt das nach einer Einwickelgeschichte bestehend aus den Faktoren Schuldgefühl und Drohung: "Wenn du mich als Vater angibst, dann werde ich in meinem Heimatland gesteinigt! Tu es nicht, büddebüddebüdde... Ich zahl auch brav! Und wenn du es doch tun solltest, dann werde ich voller Verzweiflung das Liebeskind in die Heimat mitnehmen und du wirst es niiiieeee wiedersehen."

Hochdramatisch emotional, faktisch unzutreffend, geeignet um dich in die Enge zu treiben und dir den schwarzen Peter zuzuspielen.

Ich neige zu Sicherheitsdenken und würde folgendes machen: Ihn beim Jugendamt als Vater angeben, mir seine dramatischen Schilderungen der Konsequenzen nicht anhören (wirklich gar nicht) und abwarten ob er überhaupt Umgang haben will. Könnte doch auch gut sein, dass er null Interesse hat und mit seinem Wiederauftauchen sicher stellen will, dass du schön moralisch unter Druck bleibst und ihn weiterhin nicht angibst. Falls er Umgang haben will, diesen klar reguliert mit Begleitung gewähren. Falls er nochmal eine Entführungsdrohung ausspricht, dies sofort bei der Polizei und beim JA aufnehmen lassen.

 
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