Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amula am 17.05.2013, 11:06 Uhr

Und noch ein Gegenargument....

Wenn ein Kind in einem muslimisch/arabischen Land auf die Welt kommt, somit also dortiger Staatsbürger ist und dortiges Familienrecht Anwendung findet, bekommt es i. d. R. tatsächlich automatisch den Nachnamen des Vaters.

Aber dein Kind ist in Deutschland geboren, deutscher Staatsbürger und somit kommt deutsches Familienrecht zur Anwendung....

SOLLTE der KV auf die Idee kommen, sein Kind bei der Botschaft als Lybischer Staatsbürger eintragen lassen (VERSUCHE DAS ZU VERHINDERN!!! Thema: Kindesentzug), könnte es sein, dass in den lybischen Urkunden dann automatisch der Nachname des Vaters auftaucht.

Du merkst: ich hab da so meine Erfahrungen gesammelt...

falls du Hilfe brauchst, oder noch Fragen hast: gerne auch per PN

 
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