Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 13.05.2013, 13:45 Uhr

Sternschnuppe

natürlich hat sie recht

ganz im Gegenteil muss ER die Geburt des Kindes bei seiner Botschaft melden, wenn er dem Kinde die entsprechende Staatsangehörigkeit verschaffen möchte

in Deutschland wird das Kind nur als Deutscher behandelt

Ich vermute, er ist ein Bluffer

 
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