Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 13.05.2013, 13:15 Uhr

Es geht nicht ohne Anerkennung !

Er muss schon die Vaterschaft anerkennen und ich verstehe auch nicht warum du nicht darauf drängst. Dann gleich noch UH berechnen lassen, eine vollstreckbare Urkunde erstellen lassen und dann holt sich das JA den bisher gezahlten UH-Vorschuss von ihm, er ist verpflichtet laufenden UH zu zahlen und tut er es nicht dann kannst du klagen.

Er war weg aber nun ist er da also pack ihn am Kragen, macht alles schriftlich beim JA. Solltest du mal weiter rutschen, Hartz4 z.B. dann wird das Amt das H4 des Kindes auch von ihm zurück haben wollen. Dem Vater schenkt keiner etwas.

 
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