Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 09.06.2010, 10:31 Uhr

UVG - welche Angaben sind zwingend?

Wenn Papa also unbekannt verzogen ist, bekommt Kind keinen UHV? Meiner Logik entzieht sich das....

Ich bekam auch dann UHV, als ich keine Angaben zum Aufenthaltsort des Vaters machen konnte. Ich mußte lediglich unterschreiben, daß ich das JA sofort unterrichte, wenn ich neue Erkenntnisse habe, woher auch immer - und das habe ich dann auch immer getan. (Da gab es, irgendwann vor gefühlten 100 Jahren, sogar mal ein Posting zu, weil ich Informationen über drei Ecken herum bekam und mir nicht sicher war, ob ich auch solche unsicheren Informationen weitergeben muß oder damit den Laden nur verwirre...) Mir wurde gesagt, daß ich den UHV gestrichen bekomme oder sogar zurückzahlen muß, wenn ich nicht alles sage, was ich weiß - aber was ich nicht weiß, kann ich natürlich nicht sagen, und das wurde auch nie verlangt/erwartet/eingefordert. Im Gegenteil: Die SB fand das Verschwinden des KV, nachdem er ja vorher das ASR eingeklagt hatte, genauso befremdlich wie ich.

Gruß,
Elisabeth.

 
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