Geschrieben von Dreierbande am 09.06.2010, 11:11 Uhr |
Re:
Naja, das hab ich dort zu hören bekommen, ich müßte mehr Angaben machen als nur den Namen und das Geburtsdatum, ich weiß aber nicht mehr von ihm.Die Post, die die Arge ihm geschickt hat, kam diesen und letzten Monat auch als unzustellbar zurück, zum ersten Gerichtstermin ist er erst gar nicht aufgetaucht im Mai.
Die Arge hat uns "abgeschoben" ans Jugendamt, ich soll erst UVG beantragen, bevor ich den ausstehenden Unterhalt nachgezahlt bekomme, das ist echt ein Witz, meine Tochter ist über 12 und die 72 Monate sind ausgeschöpft. Wenn ich nachweise, daß ich UVG beantragt habe, dann bekomme ich ne Neuberechnung vom Alg2 (Ex1 hat wieder mal keinen Unterhalt gezahlt und mir fehlt das Geld - mal wieder), warum die da jetzt mit ankommen weiß ich auch nicht, aber ich hab mal wieder nen neuen SB.
- UVG - welche Angaben sind zwingend? - Dreierbande 09.06.10, 8:37
- Re: UVG - welche Angaben sind zwingend? - mamafürvier 09.06.10, 9:30
- Re: UVG - welche Angaben sind zwingend? - +emfut+ 09.06.10, 10:31
- Re: - Dreierbande 09.06.10, 11:11
- Re: - Terkey235 09.06.10, 12:50
- Letzter bekannter Wohnort... - Curly-Cat 09.06.10, 12:58
- Re: - Terkey235 09.06.10, 12:50
- Re: UVG - welche Angaben sind zwingend? - mamafürvier 09.06.10, 9:30