Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 09.06.2010, 12:58 Uhr

Letzter bekannter Wohnort...

Die Fälle wo wirklich nichts angegeben werden kann, gibt es, sind aber tatsächlich sehr gering und können dann sicher auch begründet werden.

Wenn ich also keine derzeitige Anschrift habe, gebe ich den letzten bekannten Wohnort an und das Amt kann sich dann selbst um die neue Anschrift kümmern. Das ist wesentlich einfacher und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, als wenn nur Name und Geburtstag vorliegen.

Gruß von Cat

 
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