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Geschrieben von MadamePompadour am 08.05.2012, 15:48 Uhr

Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Bei der Anmeldung der weiterführender Schule habe ich einen Zettel bekommen bei dem der leibliche Vater unterschreiben soll, da gemeinsames Sorgerecht.

Hmmm.... was tun, wenn der leibliche Vater seit Jahren keinen Kontakt pflegt und ich weder Telefonnr. noch Adresse habe (das ich übrigens auch mit angeben muss).

Die Handynr. die ich noch habe ertönt zwar ein Freizeichen, aber keiner geht hin. Sms reagiert keiner

Was mach ich jetzt?

Kontakt besteht seit 2008 nicht mehr - er mochte nicht mehr.

 
6 Antworten:

Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von Pamo am 08.05.2012, 15:55 Uhr

Ich sehe verschiedene Moeglichkeiten:

1. Sag der Schulleitung wie es ist: dass du ihn seit Jahren nicht erreichen kannst.
2. Schick dem Kindsvater den zu unterschreibenden Zettel per Einschreiben/Rueckschein und gib der Schulleitung eine Kopie davon.
3. Schick dem Kindsvater einen Brief, er moege sich seiner Sorgepflicht einfach entledigen indem er den Zettel unterschreibt, sonst wird sich das Schulamt/Rechtsanwalt/Jugendamt mit ihm in Verbindung setzen. Falls er gar keine Lust hast auch nur einen Anruf zu machen und "nein" zu sagen (und ich habe das erlebt), sage ihm der faule Weg aus der Situation ist die Abgabe des Sorgerechts.
3. Lass die Unterschrift richterlich ersetzen.

Viel Glueck. Wie oberaetzend!

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Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.05.2012, 16:07 Uhr

Ich ergänze die Möglichkeit, die ich drei (eigentlich sogar vier) Mal verwendet habe (das erste Mal unfreiwillig, die Male danach durchaus mit Berechnung):

Da ich die Adresse des KV nicht wußte, habe ich sie nicht angegeben. Daraufhin ging man davon aus, daß wir noch friedlich-fröhlich verheiratet zusammenleben und hat nach der 2. Unterschrift nie gefragt.

Das erste Mal hat das so geklappt bei der Anmeldung von KindGroß an der Realschule, dann wieder bei der Anmeldung von KindKlein an der Grundschule und vier Jahre später am Gymnasium. Zwischendrin sollte KindGroß evtl. die Schule wechseln und wurde genau so auch an einer anderen Realschule angemeldet, bevor sie dann doch an der anderen Schule blieb und ich sie wieder abgemeldet habe.

Vor ein paar Wochen habe ich KindGroß an der FOS angemeldet. Da waren wir dann ehrlich - das Kind war dabei und vor dem Kind wollte ich nicht "schummeln". War auch kein Problem - was soll schon passieren?

Wenn Du allerdings mittelfristig das ASR anstrebst, würde ich die Unterschrift ersetzen lassen.

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Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von fsw am 08.05.2012, 17:29 Uhr

Sag es einfach so,wie es ist.Ich hab es auch so (ähnlich)gesagt und gut war es.Es hat dann nicht mehr interessiert.

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Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von shinead am 08.05.2012, 17:38 Uhr

Ich würde mich ans Jugendamt wenden und die Unterschrift entweder besorgen lassen, oder ersetzen lassen.

Beides ist Aufgabe des JAs im Zuge einer Beistandschaft.

Der Schule würde diesbezüglich schon die Wahrheit sagen...

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Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von Heidschnucke am 08.05.2012, 20:07 Uhr

ich habe damals alles alleine unterschrieben und habe gesagt, dass er schwer erreichbar ist. Das hat der Schule gereicht

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Re: Schulanmeldung - Unterschrift von Sorgeberechtigten

Antwort von shortie am 08.05.2012, 23:13 Uhr

In deinem Fall hätte ich schon was unternommen. Wenn so lange explizit kein Kontakt mehr besteht.

Aktuell muss ich eine Unterschrift des Ex für die Schule beibringen. Er kümmert sich "nur" nicht und nimmt sich selten Zeit hat. Aber nach eigener Aussage will er gerne und alles für die Kinder tun.

Hier läuft der Versuch noch, die Unterschrift zu kriegen, er hat Post von mir. Sollte es binnen einer Frist nicht klappen, soll die Schule sagen, was sie will. Geht um eine Entscheidung, die schon umgesetzt ist. Rückgängig machen geht nicht bzw. wäre blöd und widersinnig.

Ich könnte wohl die Unterschrift ersetzen lassen. Er hingegen könnte klagen, dass er persönlich eben NICHT zugestimmt hat und daher fordert, dass das gesamte Prozedere wieder retour abgewickelt wird.

Bescheuert, das!

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