Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 21.05.2010, 13:08 Uhr

Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo!
Was würdet ihr tun, wenn ihr in einer wichtigen Sache (Kindergartenwechsel, neuer Betreuungsvertrag) die Unterschrift vom KV (gemeinsames Sorgerecht) bräuchtet (beide Eltern müssen unterschreiben), der aber bockig ist (d.h. die Sache war vorher gemeinsam entschieden, er war auch dafür, will aber jetzt seine Macht demonstrieren), ihr aber eben diese Unterschrift unbedingt braucht (weil der alte Kindergarten sich nicht mit den Arbeitszeiten vereinen lässt, ihr aber arbeiten müsst und wollt, auch um das Kind zu ernähren und auch der alte Vertrag schon gekündigt ist).
Ich weiß, manche Männer sind echt blöd, aber ich brauche jetzt praktische Vorschläge. Mir fallen zwei Möglichkeiten ein, ich weiß nur nicht, welche besser ist.
Gruß, Sabri
Habe ich schon jeden, auch diejenigen, die wie ich vorher sehr davon überzeugt waren, vor dem gemeinsamen Sorgerecht gewarnt?

 
18 Antworten:

Re:

Antwort von Dreierbande am 21.05.2010, 13:16 Uhr

Ich bin in solchen Fällen (hatte ich leider mehrmals und ich bin heilfroh, daß ich zumindest für meine beiden Großen das A. S. habe, für den Kleinen leider nicht) zum Jugendamt bzw. Anwalt (anfangs Jugendamt aber die konnten nichts ausrichten, dann weiter zum Anwalt), hab die Situation offen gelegt, die Unterschrift des Vaters wurde dann gerichtlich ersetzt, bzw. bei einer Sache hings in der Schwebe weil ich das A.S. beantragt hatte, solange haben die dnan gewartet und danach fragte keiner mehr nach Ex1 seiner Unterschrift. Und wnen Ex2 so weitermacht, dann hoffe ich, daß ich dieses Jahr auch für den Kleinen noch das A.S. bekomme.

Manche Personen, egal ob Männlein oder WEiblein sind einfach zu blöde für ein gemeinsames Sorgerecht, denen wäre mit Schaukel und Eimerchen was besseres getan.

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wir werden sowieso bald ALLE das gemeinsame SR bekommen...

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 13:16 Uhr

weil Brüssel es so will.

Ich würde das Jugendamt an Deiner Stelle fragen, was zu tun ist.

VG I.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 21.05.2010, 13:20 Uhr

Aber ein Vater, dem das Sorgerecht entzogen wurde, bekommt es hoffentlich nicht einfach zurück (bzw, gemeinsames Sorerecht)?

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frau krause

Antwort von vallie am 21.05.2010, 13:30 Uhr

wie meinst du das????
alle?
auch nachträglich???

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Re: frau krause

Antwort von 32+4 am 21.05.2010, 13:32 Uhr



dabei hat mir das JA doch geraten, bloß das ASR zu behalten

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Re: nein, das glaube ich auch nicht...

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 13:32 Uhr

aber ich glaube, da muss man noch kurz ausführen. Es wird nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ledige Väter festgelegt, sondern der ledige Vater hat - im Gegensatz zu jetzt - das generelle Recht auf eine gerichtliche Überprüfung seines Anliegens. Aber soweit ist es noch lange nicht. Die Politik muss erst auf die Forderung Brüssels reagieren. Das dauert noch ein paar Jährchen...

Also, alles noch offen.

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Re: frau krause

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 13:33 Uhr

inwiefern nachträglich, weiß ich nicht, weiss noch niemand. Ich denke und hoffe, in Deinem und meinem Fall wird das nichts werden.

Ich hoffe, das gilt dann nur für die Zukunft, also für Kinder, die frisch oder noch nicht geboren sind...

VG I.

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unsere Regierung (sehr weise)

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 13:36 Uhr

(diesmal! *gg) will da ja glücklicherweise auch gar nicht so recht ran. Prozeßflut wäre die Folge.

Schaun mer mal.

Aber ich halte mir schon eine Juristin (zum Glück eine Kollegin hier im Büro) warm und hoffe, die wird mir dann helfen (hat se schon angekündigt), wenn der Herr, sobald er weiß, er kann, auch das GSR durchsetzen will. Damit ist leider zu rechnen, bei dem -Piep-

LG I.

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Re: frau krause

Antwort von kikipt am 21.05.2010, 13:36 Uhr

das waere was, in unserem fall, vater irgendwo verschollen in oesterreich (gericht findet ihn nicht)
und ich in portugal.
wie soll das dann funktionieren??

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Re: Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von AnLuDiLeJa am 21.05.2010, 13:36 Uhr

Grüß dich Sabri,
die Weigerung des KV gefährdet das Kindeswohl! Geh` bitte in der Angelegenheit zum zuständigen JA - mit der Haltung des KV ist eine Klage bzgl. alleiniges Sorgerecht indiziert. Lass es ihn wissen, dass du in dieser Situation nicht hilf- und schon gar nicht wehrlos bist!!!

Geh` aber bitte auch zeitnah los!!!

Viel Erfolg und liebe Grüße
Anne

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Re: wir werden sowieso bald ALLE das gemeinsame SR bekommen...

Antwort von Patti1977 am 21.05.2010, 13:40 Uhr

das ist mal eine Entscheidung, die mich nicht benachteiligt, da wir es eh schon haben ;-)

ausser bei meiner kleinen aber da bin ich mit dem papa ja zusammen. (und streicht jetzt den noch-gedanken ;-) )

lg

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hoffentlich dauert die entscheidung

Antwort von vallie am 21.05.2010, 13:40 Uhr

...mindestens noch 3 jahre.
dann ist mein zwerg volljährig.

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Re: frau krause

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 13:47 Uhr

wenn er nichts beantragt bei Gericht, kann/wird auch nichts passieren.

VG I.

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Rückwirkend?

Antwort von Savanna2 am 21.05.2010, 14:00 Uhr

Die werden das ja wohl nicht rückwirkend ändern oder?

Vielleicht ab den Geburten die noch kommen dass das autopmatisch ist.
Aber doch nicht ohne weiteres das SR von alleinig auf gemeinsam ändern??

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Re: Rückwirkend?

Antwort von FrauKrause am 21.05.2010, 14:20 Uhr

ich wills nicht hoffen, das wäre für viele sicher eine komplette Katastrophe. Aber ich glaube es tatsächlich nicht. Und automatisch schon mal gar nicht.

VG I.

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Re: Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von Sabri am 21.05.2010, 14:29 Uhr

Hallo Anne!
Vielen Dank für deine Mail. Wahrscheinlich werde ich das auch machen, ich warte noch das Wochenende ab und stelle ihm diese Frist, wenn er dann nicht unterschreibt, gehe ich dort hin. Das wird nur leider auch unser Verhältnis wieder verschlechtern. Im Moment geht es so einigermaßen.
Viele Grüße, Sabri

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Re: Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von AnLuDiLeJa am 21.05.2010, 15:38 Uhr

Sabri, nur des lieben ScheinFriedens willen, solltest du dich nicht abhalten lassen, die Interessen deines (eures) Kindes zu vertreten und durchzusetzen. Es kann nicht so besonders sein, wenn er auf Kosten des Kindes diesen Rosenkrieg führt!?!

Grüße
Anne

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Re: wir werden sowieso bald ALLE das gemeinsame SR bekommen...

Antwort von yola am 21.05.2010, 15:39 Uhr

So schnell schiessen die Brüsseler nicht. Und bis das in euroäisches Gesetz gegossen ist und dann in nationales Gesetz umgesetzt sind unsere Kinder aus dem Gröbsten raus.

LG

Yola

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